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Car Allowance als Alternative?

28.10.2009 12:02 Uhr

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Car Allowance als Alternative?

Kann die Car Allowance, also eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Privatwagen für einen festen Gehaltszuschlag jederzeit für Dienstfahrten zu nutzen, für den Mitarbeiter von Vorteil sein gegenüber einem Dienstwagen mit erlaubter Privatnutzung? Es kommt darauf an.

Car Allowance beschreibt in bestem „Denglisch“ einen monatlichen Festbetrag, den der Arbeitgeber als Gehaltszuschlag bezahlt und dafür aber keine besondere Arbeitsleistung erhält. Dafür verpflichtet sich der Arbeitnehmer, auf seine Rechnung einen Pkw zu unterhalten und diesen jederzeit für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen, und zwar nicht nach Wahl, sondern im Rahmen der Weisungsbefugnis des Arbeitgebers. Beim Umfang der Abgeltung des dienstlichen Einsatzes des Fahrzeugs werden Begrenzungen vorgesehen, in der Regel Maximalentfernungen je Dienstfahrt. Der Inhalt der Vereinbarung könnte sein, dass gegen Bezahlung von 550 Euro pro Monat der Unterhalt eines Fahrzeugs einschließlich aller dienstlichen Fahrten bis zu einer Entfernung von 200 Kilometern abgegolten ist. Bei Überschreitung dieser Entfernungen werden zusätzlich zur Festvergütung fahrstreckenbezogene Vergütungen gewährt, beispielsweise innerhalb der steuerfrei möglichen Reisekostenerstattungen. Die angebotenen Allowance-Beträge sind – wenn die Sache ernst gemeint ist – wie im Beispiel genannt, ziemlich hoch. Deshalb lohnt es sich, gründlich zu überlegen, falls der Arbeitgeber dieses Modell als Alternative zum Dienstwagen mit Privatnutzung anbietet.

Die Car Allowance kann nur zum Incentive-Fahrzeug eine Alternative sein, der Maßstab für die Entscheidung ist also der persönliche Vorteil. Dabei sind auch die nichtfinanziellen Aspekte zu berücksichtigen. Nur wer aufgrund vorhandener finanzieller Mittel in der Lage ist, das Fahrzeug zu kaufen, kann die freie Wahl von Marke, Modell, Farbe und Ausstattung wirklich genießen, die das Allowance-Modell bietet.

Wer hingegen den Gehaltsaufschlag in die Leasing- oder Finanzierungsrate investiert, muss sich darüber im Klaren sein, dass sich das Finanzierungsrisiko bei ihm befindet – ein nicht zu unterschätzender Nachteil für den Fall eines Jobwechsels, insbesondere wenn dieser nicht ganz freiwillig stattfindet. Außerdem belastet die Verpflichtung aus der Fahrzeugfinanzierung die persönliche Kreditwürdigkeit; ob dies durch das über die Car Allowance erhöhte Gehalt (die Car Allowance ist als gesonderter Gehaltsbestandteil für Außenstehende nicht zu erkennen) ausgeglichen wird, sollte derjenige gründlich prüfen, der vor einer Immobilienfinanzierung oder aus sonstigen Gründen vor einer Darlehensaufnahme steht.

Zum Vergleich:die Dienstwagen-Kosten

Beim Dienstwagen kostet die Privatnutzung zusätzliche Lohnsteuer mit Solidaritätszuschlag, bei Kirchenmitgliedern Kirchensteuer und Sozialabgaben, sofern die Beitragsbemessungsgrenzen nicht überschritten sind. Wie auch immer, wer mit einem Abgabensatz von 45 Prozent rechnet, kann nicht falsch liegen. Bei einem Fahrzeug mit Bruttolistenpreis von 30.000 Euro und einer Entfernung Wohnung zu Arbeitsstätte von 16 Kilometern ergibt sich ein geldwerter Vorteil von 300 Euro (30.000 Euro x 1 %) plus 144 Euro (16 km x 30.000 Euro x 0,03 %) sowie eine Abgabenbelastung von 200 Euro (444 Euro x 45 %) pro Monat. Falls der Arbeitgeber keine Kostenbeiträge einfordert, ist dies die Gesamtbelastung für alle Privatfahrten. Bei jährlich 150 Arbeitstagen, die im Büro beginnen und beendet werden, sowie 6.000 Kilometern für Urlaub und Sonstiges fallen im Monatsdurchschnitt 900 Kilometer Privatfahrten an, macht 22 Cent je Kilometer. Die Gegenrechnung für eine Car-Allowance-Alternative geht nicht ganz so einfach, da sie am Umfang der Dienstfahrten festgemacht werden und somit das Risiko der Fremdbestimmung durch den Arbeitgeber erfassen muss.

Wenn man mit dem pauschalen Werbungskostensatz von 30 Cent je dienstlich gefahrenem Kilometer rechnet, sollte man des Weiteren einen realistischen Vollkostensatz des Fahrzeugs zugrunde legen. Unterstellt, dieser betrüge ebenfalls 30 Cent je Kilometer (was bei einem Fahrzeug der 30.000-Euro-Klasse passen könnte) und die ohne zusätzlichen Reisekostenvergütung zu absolvierenden Dienstfahrten machten im Monatsdurchschnitt 1.000 Kilometer aus, verblieben von der oben genannten Allowance noch 550 Euro minus 300 Euro, also 250 Euro. Damit wäre dieses Car-Allowance-Angebot mit dem Dienstwagen nicht ebenbürtig: Die Car Allowance ist, wie bereits erwähnt, Gehalt und hat also einen Nettowert von 137,50 Euro (250 Euro minus 45 % Abgaben), womit man privat 458 Kilometer weit fährt – und nicht wie mit dem Dienstwagen 900. H.-g. Barth

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