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Differenzkasko-Klausel: Voraussetzung für die Anwendung in Leasingverträgen

30.01.2015 06:00 Uhr

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_ Die Differenzkasko-Klausel lautet: "Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust eines geleasten Pkw erhöht sich in der Vollkasko die ... Leistung auf den Ablösewert des Fahrzeugs, der sich aus der Abrechnung des Leasinggebers ergibt (Differenzkasko). ... Im Schadenfall haben Sie uns folgende Unterlagen vorzulegen: Leasingvertrag, Abrechnung des Leasingvertrages, Berechnung des Ablösewerts und Abrechnung des gegnerischen Haftpflichtversicherers ..."

Dieses aus der Differenzkasko-Klausel folgende erweiterte Leistungsversprechen setzt jedoch voraus, dass der Leasingnehmer vom Leasinggeber auch den Ablösewert des Fahrzeugs in Anspruch nimmt.

BGH, Az. IV ZR 16/13, r+s 2014, 596

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