Ein-Prozent-Regel: Kein Steuernachteil für E-Autos

06.06.2013 16:30 Uhr
Die E-Modelle sind deutlich teurer als konventionelle Autos. Nun soll der Preisnachteil für die Ein-Prozent-Regel verringert werden.

Die hohen Fahrzeugpreise machen Elektroautos bislang als Dienstwagen unattraktiv. Das soll ein Beschluss von Bundestag und Bundesrat nun ändern. Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils von E-Dienstwagen wird künftig nicht mehr wie bei konventionellen Autos der komplette Listenpreis herangezogen, sondern ein um die Batteriekosten geminderter Betrag.

Dadurch sinkt die nach der Ein-Prozent-Regelung berechnete Steuerlast für den Nutzer des Fahrzeugs. Einem entsprechenden Gesetz hat nun der Bundestag zugestimmt. Zuvor war der Entwurf im Vermittlungsausschuss abgenickt worden, so dass die noch ausstehende Zustimmung des Bundesrates als Formsache gilt.

Minderung von 500 Euro je kW/h

Im Detail sieht das Gesetz vor, den angesetzten Listenpreis für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2013 zugelassen werden, um 500 Euro pro Kilowattstunde der Batterie zu mindern, maximal aber um 10.000 Euro. In der Regel haben moderne E-Autos Akkus mit einer Kapazität zwischen 15 und 25 Kilowattstunden. Für einen Nissan Leaf mit seinem 24-kWh-Akku setzt das Finanzamt dann nicht mehr rund 34.000 Euro, sondern nur noch 24.000 Euro an.

Der Nutzer muss dann nicht mehr 340 Euro, sondern nur noch 240 Euro versteuern. Für ab 2014 angeschaffte E-Autos sinkt der Minderungsbetrag jährlich um 50 Euro pro Kilowattstunde. Ebenso sinkt der Maximalbetrag um 500 Euro pro Jahr. Die Regelung gilt sowohl für reine Elektroautos als auch für Fahrzeuge mit Plug-in-Hybridantrieb. Einfache Hybridautos ohne Steckdosenanschluss sind ausgenommen.

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) begrüßt den Nachteilsausgleich für Elektroautos. Er sei ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum Markthochlauf, so Verbandschef Matthias Wissmann. Wer ein Elektroauto als Firmenwagen wähle, werde nun nicht mehr steuerlich benachteiligt. (s-px/hh)

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