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Entzug der Fahrerlaubnis bei Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung

01.07.2020 06:00 Uhr
Entzug der Fahrerlaubnis bei Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung

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Beim Vorliegen einer einfachen Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung ist eine Aufforderung, Fahreignungsgutachten vorzulegen, i. d. R. erst dann zulässig, wenn Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bekannt geworden oder fahreignungsrelevante Ausfallerscheinungen aufgetreten sind.

VGH München, Entscheidung v. 25.3.2020, Az. 11 CS 20.203, NJW 2020, 1692

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