In den Ländern der Europäischen Union wird die Mindestdeckung bei der Kfz-Haftpflicht deutlich erhöht. Dies meldete heute der Onlinedienst "vwd.de". Das Europäische Parlament verabschiedete am Mittwoch in zweiter Lesung einen Kompromiss, wonach die Mitgliedstaaten zwischen zwei Optionen wählen können. So soll entweder die Mindestdeckung je Unfallopfer von derzeit 350.000 Euro auf eine Mio. Euro aufgestockt werden, oder für die Mindestdeckung pro Schadensfall gelten, ungeachtet der Anzahl der Geschädigten, künftig fünf Mio. Euro anstelle der bisherigen 100.000 Euro. Deutsche Versicherer seien nicht betroffen, betonte Ariane Becker vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GdV), da in Deutschland die Mindestabdeckung bereits den neuen Standards entspräche. Dennoch begrüßte der GdV die Regelung, da nun die Autofahrer auch im EU-Ausland einen effizienten Versicherungsschutz erhielten. Den Mitgliedstaaten wird zur Einführung der neuen Regelung eine Übergangszeit von bis zu fünf Jahren gewährt. Zwar muss diese Änderung noch vom EU-Ministerrat formal verabschiedet werden, die EU-Kommission geht jedoch davon aus, dass dies nur eine Formsache ist. (san)
EU erhöht Mindestdeckung bei Kfz-Haftpflicht

Mitgliedstaaten können zwischen zwei Optionen wählen / GdV: Deutsche Versicherer nicht betroffen