Der Versicherungsnehmer oder die Versicherungsnehmerin, der/die den Verlust des eigenen Fahrzeug-Funkschlüssels für den eigenen teilkaskoversicherten Pkw dem sich nach einem Diebstahl auf Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung berufenden Versicherer nicht anzeigt, muss widerlegen, das er/sie nicht vorsätzlich gehandelt hat.
KG, Entscheidung vom 15.7.2016, Az. 6 U 24/16; zfs 2019, 213