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Geldwerter Vorteil ade

27.02.2009 12:02 Uhr

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Geldwerter Vorteil ade

Mit dem Vertragsmodell RentSharing hat die AMS Fuhrparkmanagement GmbH das Leasing für Dienstwagen mit beruflicher und privater Nutzung weiterentwickelt, indem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Kosten teilen. Damit entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils. AMS-Geschäftsführer Roland Wehl erläutert die Entstehungsgeschichte und die Hintergründe.

Af: Herr Wehl, wie kamen Sie auf die Idee des RentSharings?

Wehl: Ein Freund wollte 1982 gemeinsam mit einigen Partnern eine Filmgesellschaft gründen. Die Gesellschaft hatte bereits einen Konferenzbus angeschafft. Doch das Projekt ging schief und die Partner trennten sich. Der Konferenzbus sollte verkauft werden. Als das nicht sofort gelang, suchten wir nach einer Möglichkeit, das Fahrzeug zu vermieten oder auf andere Weise weiterzunutzen. Eine Lösung fanden wir nicht und verkauften das Fahrzeug schließlich doch. Aber durch die Suche nach einer Lösung kamen wir auf die Idee des RentSharings. Die Überlegung war ganz einfach: Wenn von den Vollkosten eines Fahrzeuges mehr als 60 Prozent auf die Fixkosten entfallen, hängt die Wirtschaftlichkeit des Fahrzeuges in besonderem Maß von den Standzeiten ab. Je kürzer die Standzeiten, umso wirtschaftlicher die Investition. Wir wollten daher ein Teilungskonzept entwickeln, in dem das Unternehmen nur noch ein Investitionsrisiko übernimmt, das der voraussichtlichen Nutzung entspricht.

Af: Wann haben Sie begonnen, Ihre Idee umzusetzen?

Wehl: Die Gründung unserer Gesellschaft erfolgte 1982. Mit unserem Konzept sprachen wir am Anfang überwiegend kleinere Gewerbebetriebe an. So wurden beispielsweise Fahrzeuge, mit denen in der Nacht die Drucksachen eines Zeitungsverlages ausgeliefert wurde, während des Tages von Obst- und Gemüsegroßhändlern für die Auslieferung ihrer Frischwaren genutzt.

Af: Wie funktioniert das Vertragsmodell RentSharing heute?

Wehl: Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt heute im Bereich der Firmenwagenflotten. Wir beraten Unternehmen in allen Fragen rund um die Dienstwagengestellung. Mit unserem Konzept stellen wir sicher, dass Unternehmen und Mitarbeiter jeweils nur die Kosten tragen, die der tatsächlichen Fahrzeugnutzung entsprechen. Dazu schließen wir mit den Parteien jeweils einen eigenen Nutzungsvertrag ab. Damit entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils.

Af: Zum einen entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils. Gibt es noch weitere Vorteile?

Wehl: Mit unserem Konzept vermeiden wir den wirtschaftlichen Schaden, der mit der pauschalierten Bewertung und Abgeltung der Privatnutzung verbunden ist. Die Pauschalierung verleitet viele Fahrer, mit dem Firmenwagen sorgloser umzugehen als mit dem eigenen Privatfahrzeug. Viele Firmenwagennutzer sagen uns, dass sie den Firmenwagen auch für Fahrten nutzen, die sie mit dem eigenen Privatfahrzeug niemals durchführen würden. Es kostet den Mitarbeiter ja nichts. Mancher Fahrer will sich damit nur einen Ausgleich für die hohen Steuern und Abgaben verschaffen, die auf den geldwerten Vorteil entfallen. Eine Firmenwagenregelung, die unwirtschaftliches Verhalten des Mitarbeiters fördert, ist nicht mehr zeitgemäß. Hier setzen wir an. Wir wollen das Eigeninteresse des Mitarbeiters im Sinne des Unternehmens nutzen. Die Mietrate, die der Mitarbeiter für die Privatnutzung zahlt, mindert die Fahrzeugkosten des Unternehmens. Gleichzeitig sparen Unternehmen und Mitarbeiter die auf den geldwerten Vorteil entfallenden Steuern und Abgaben. Manche Unternehmensleitungen wissen bis heute nicht, dass die Umsatzsteuer, die das Unternehmen für den geldwerten Vorteil des Mitarbeiters abführen muss, eine echte Betriebsausgabe ist. Die meisten Unternehmensleitungen kennen nicht die auf die Privatnutzung entfal-lenden Fahrzeugkosten. Hier gibt es ein ungeheures Einsparpotenzial. Viele Ge-sprächspartner erklären uns, dass sie sich über die Versteuerung des geldwerten Vorteils noch keine Gedanken gemacht hätten. Das sei schließlich Sache des Ar-beitnehmers. Ein teurer Irrtum, wie die Vergleichrechnungen zeigen (Anmerkung der Redaktion: Rechenbeispiel „Teile und spare“ siehe nächste Seite)!

Af: Für welche Unternehmen bietet sich RentSharing an?

Wehl: Für alle Unternehmen, die das Kostenbewusstsein ihrer Firmenwagennutzer stärken und die Fahrer an den Kosten der Privatnutzung beteiligen wollen, ohne damit den eigenen Verwaltungsaufwand zu erhöhen.

Af: Zusammenfassend: In welche Marktlücke stößt RentSharing?

Wehl: Ein Firmenwagen, der kostenlos privat genutzt werden darf, erhöht das Real-Einkommen des Mitarbeiters. Im Prinzip handelt es sich um eine „Gehaltszulage“, deren Höhe der Mitarbeiter selbst bestimmen kann. Wer jedes Wochenende mit dem Firmenwagen eine private „Großreise“ veranstaltet, gönnt sich eine höhere „Gehaltszulage“ als derjenige, der am Wochenende zu Hause bleibt. Eine solche Regelung kann nicht im Sinne des Unternehmens sein. Dabei wollen wir nicht gegen die vom Unternehmen beabsichtigte Vorteilsgewährung polemisieren. Mit unserem Konzept stellen wir nur sicher, dass die tatsächliche Vorteilsgewährung nicht höher ist als der ursprünglich vorgesehene Betrag.

Af: Über welche Vertriebswege bieten Sie Ihre Fuhrparklösungen an?

Wehl: Die Kundenansprache erfolgt sowohl direkt als auch über unsere Kooperationspartner. Dazu gehören auch Leasinggesellschaften. So haben wir zum Beispiel in den vergangenen Monaten gemeinsam mit LeasePlan eine auf die Kunden von LeasePlan ausgerichtete Lösung entwickelt, die in den nächsten Wochen vorgestellt werden wird. Dabei bleibt die Kundenbeziehung zwischen LeasePlan und dem Unternehmen unverändert bestehen. Wir übernehmen nur einen Teil der Abwicklung.

Af: Wie schnell kann man Ihre Fuhrparklösung nutzen?

Wehl: Unsere Fuhrparklösungen können grundsätzlich von jedem Unternehmen genutzt und innerhalb kurzer Zeit implementiert werden. Dazu bieten wir eine umfassende und kostenlose Erstberatung im Rahmen einer Online-Konferenz an. Darin erfährt der Gesprächspartner alle wichtigen Details unserer Fuhrparklösungen. Sobald uns dann der Beratungsauftrag erteilt wird, erstellen wir ein auf das Unternehmen abgestimmtes Konzept und begleiten das Unternehmen bei der Umsetzung der von uns vorgeschlagenen Maßnahmen.

Af: Herr Wehl, vielen Dank für das Gespräch! Interview: A. Schneider

Steuerliche Behandlung klar geregelt

Nach Angaben der AMS haben die Finanzbehörden des Bundes und aller Länder das RentSharing-Modell bewertet und festgestellt, dass kein geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Im Folgenden der Auszug aus der Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover vom 27.03.2003:

„Verträge nach dem RentSharing sind als getrennte Verträge zwischen Vermieter und Unternehmer sowie zwischen Vermieter und Arbeitnehmer anzuerkennen. Eine Fahrzeugüberlassung zwischen Unternehmer und Arbeitnehmer liegt nicht vor, weil der Arbeitnehmer das Fahrzeug anteilig selbst least ... Bei anderen Modellen des Gemeinschaftsleasings ist eine Aufteilung in zwei Verträge regelmäßig nicht anzuerkennen.“

Wer ist AMS

Die AMS Fuhrparkmanagement GmbH wurde 1982 von Roland Wehl und einem Partner gegründet, der inzwischen ausgeschieden ist. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin

beschäftigt heute 18 Mitarbeiter und verfügt über eine eigene Programmierabteilung, um die Fuhrparklösungen jederzeit an die Situation des Kunden anpassen zu können. Der Begriff RentSharing ist als geschütztes Warenzeichen eingetragen. Der Vertrieb

erfolgt grundsätzlich über Kooperationspartner.

Teile und spare

Mit RentSharing können Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei der beruflichen und pri-vaten Nutzung des Firmenwagens viel Geld sparen. Denn es entfällt damit nicht nur die Versteuerung des geldwerten Vorteils für den Nutzer, sondern auch Sozialabgaben und Umsatzsteuer werden für den Arbeitgeber reduziert. Wenn die Kosten einer klassischen Dienstwagenüberlassung mit privater Nutzung im Leasing dem RentSharing gegenübergestellt werden, zeigt sich prinzipiell folgendes Bild für Unternehmen (grüne Kostenblöcke) und Mitarbeiter (rote Kostenblöcke) bezogen auf die Ausgaben gemessen an der gesamten Leasingrate:

Kostenteilung durch RentSharing®

Die konkreten Einsparpotenziale verdeutlicht eine Vergleichrechnung.

In dem Beispiel verursacht die klassische Fahrzeugüberlassung zur dienstlichen und privaten Nutzung einen zu versteuernden geldwerten Vorteil von 512 Euro

für den Mitarbeiter.

Beispielrechnung:

Brutto-Gehalt des Mitarbeiters pro Monat: 3.150 Euro. Steuerklasse I oder IV.

Brutto-Listenpreis des Autos: 32.000 Euro. Enfernung Wohnung – Arbeitstätte: 20 km

Vollkosten des Autos pro Monat: 900 Euro. Gesamtfahrleistung pro Jahr: 40.000 km

Für die Beispielrechnung wird zunächst der steuerpflichtige geldwerte Vorteil der privaten Nutzung nach der 1- %-Regel gemäß § 8 Abs. 2 EStG ermittelt.

Ermittlung des geldwerten Vorteils geldwerter Vorteil

1 % des Brutto-Listenpreises (LP) des Fahrzeuges 320,00 €

+ 20 km x 0,03 % des LP für Fahrten Wohnung – Arbeitsstätte 192,00 €

= Steuerpflichtiger geldwerter Vorteil pro Monat 512,00 €

Im Vergleich dazu spart der Mitarbeiter mit RentSharing nach Abzug der Mietrate

35,81 Euro monatlich oder 429,71 Euro jährlich.

Situation des Mitarbeiters:

Brutto-Gehalt des Mitarbeiteres pro Monat 3.150,00 € 3.150,00 €

+ Zurechnung des geldwerten Vorteils brutto 512,00 € entfällt

= Brutto-Gehalt inkl. geldwerten Vorteil 3.662,00 € 3.150,00 €

– Steuern inkl. Sol.-Zuschlag 876,98 € 678,89 €

– Anteil Sozialversicherung 756,20 € 650,48 €

– Abzug des geldwerten Vorteils netto 512,00 € entfällt

– Privatmiete inkl. MwSt. bei 10.000 km p. a. entfällt 268,00 €

= verbleibendes Netto-Einkommen pro Monat 1.516,82 € 1.552,63 €

Noch größer sind die Einsparungen beim Arbeitgeber: Er kann die Kosten

von monatlich 1.082,87 Euro um 408,08 Euro senken.

Situation des Unternehmens:

Vollkosten des Fahrzeugs pro Monat 900,00 € 900,00 €

+ Anteil Sozialversicherung für geldwerten Vorteil 101,12 € entfällt

+ Umsatzsteuerabgabe für geldwerten Vorteil 81,75 € entfällt

– Privatmiete des Mitarbeiters ohne MwSt. entfällt 225,21 €

Tatsächlicher Aufwand pro Monat 1.082,87 € 674,79 €

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