Ab 1. Juli darf umgesteckt werden. Dann können Autofahrer mit einem Nummernschild zwei unterschiedliche Fahrzeuge nutzen. Nachdem die Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassungsverordnung noch im Januar im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, ist der Startschuss für das Wechselkennzeichen gefallen. Im Dezember billigte der Bundesrat die Einführung des Wechselkennzeichens. Ab Sommer kann ein Kfz-Kennzeichen zwischen zwei Fahrzeugen der EU-Klassen M1 (Pkw und Wohnmobil), L (Motorrader) und 01 (Anhänger bis 750 Kilogramm) hin und her getauscht werden. Die Kennzeichen gibt es laut dem ADAC ab Mitte des Jahres bei den örtlichen Zulassungsstellen. Je Zulassungsantrag entstünden einmalige Verwaltungsgebühren von rund 65 Euro. Die Kosten für zwei vollständige Nummernschildsätze liegen bei rund 40 Euro, rechnet der Automobilclub vor. Steuerliche Vergünstigungen seien vorerst nicht vorgesehen. (rs) Beispiele für Fahrzeugkombinationen der Klasse M1 Pkw und Pkw Pkw und Wohnmobil Pkw und Oldtimer Oldtimer und Oldtimer Wohnmobil und Wohnmobil Oldtimer und Wohnmobil Quelle: ADAC
Kfz-Kennzeichen: Ab 1. Juli darf gewechselt werden
