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Kleine Vignetten-Kunde vom ADAC

30.08.2004 14:54 Uhr

Bei Scheibenbruch ist Ersatz der Original-Plakette möglich, aber nicht bei Fahrzeugwechsel

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Wenn die Windschutzscheibe zu Bruch geht, auf der eine österreichische oder schweizer Jahresvignette klebt, muss der Autobesitzer der Plakette nicht unbedingt adieu sagen. Laut ADAC kann auf dem Kulanzweg Vignettenersatz geleistet werden. Dies allerdings nur dann, wenn die beispielsweise durch Steinschlag oder einen Wildschaden demolierte Scheibe nicht mehr repariert und ein Anspruch gegenüber Dritten nicht geltend gemacht werden kann. Ersetzt wird in Österreich allerdings nur das 72,60 Euro teure Jahrespickerl, und zwar von den beiden österreichischen Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ, der ÖSAG (Österreichische Autobahnen- und Schnellstraßen-Aktiengesellschaft) in Salzburg sowie an den Grenzübergängen Salzburg, Kiefersfelden, Suben, Scharnitz, Brenner und Hörbranz. In der Schweiz ersetzen alle rund um die Uhr geöffneten Zollämter die wertlos gewordene Jahresvignette durch eine neue. Einen Rechtsanspruch gibt es aber auch hier nicht. Damit die Jahresvignette überhaupt ersetzt wird, muss man in Österreich folgende Unterlagen dabei haben: Original-Jahresvignette (eventuell mit Scheibenteil), Trägerfolie mit Seriennummer der Original-Vignette (unterer perforierter Abschnitt) und die Werkstattrechnung über das Auswechseln der Frontscheibe. In der Schweiz müssen die Werkstattrechnung sowie die Reste der alten abgelösten Vignette vorgelegt werden. Keinen kostenlosen Ersatz für die alte aufgeklebte Vignette gibt es in der Schweiz und Österreich, wenn das Fahrzeug den Besitzer wechselt. Die Vignette vom alten Fahrzeug kann nicht auf das neue übertragen werden. Beim Fahrzeugwechsel muss man sich grundsätzlich ein neues Pickerl kaufen. Allenfalls kann man sich vom Käufer des Wagens den Gegenwert auszahlen lassen. (ng)

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