Kommt die Filterförderung pünktlich?

15.11.2006 17:43 Uhr
Einige Bundestagsabgeordnete haben noch Informationsbedarf in Sachen Filterförderung.
© Foto: ZDK

Parlamentarier sehen noch "erheblichen Beratungsbedarf" / Rückwirkende Regelung offenbar nicht gefährdet

Die von Bund und Ländern vereinbarte steuerliche Nachrüstförderung von Diesel-Pkw mit Rußpartikel-Filtern kann möglicherweise nicht mehr pünktlich zum 1. Januar in Kraft treten. Gelingt es den Führungen der schwarz-roten Koalition nicht, das für 2006 rückwirkende Gesetz im Hauruckverfahren durch den Bundestag zu bringen, wird es erst irgendwann nach dem Jahreswechsel wirksam. Derzeit herrscht jetzt in dieser Frage lebhafte Diplomatie zwischen Bundesregierung, Union und SPD. Es regt sich in den beiden Koalitionsfraktionen bereits "Widerstand gegen ein Durchpeitschen" des Gesetzes. "Es ist nicht nachzuvollziehen, weshalb die Bundesregierung erst jetzt entdeckt, dass auch der Bundestag zustimmen muss", sagte ein SPD-Parlamentarier auf Anfrage. In der Union hieß es: "Mal sehen, wie es weitergeht. Ein Text liegt uns im Moment nicht vor." Bei beiden Fraktionen bestehe noch erheblicher Beratungsbedarf, hieß es aus Parlamentskreisen. Nach der Beratung am 29. November im Finanzausschuss soll der Bundestag das Gesetz einen oder zwei Tage später im Plenum verabschieden, damit es am 15. Dezember "mit Fristverkürzung" noch die letzte Jahressitzung des zustimmungspflichtigen Bundesrates erreiche. "Dies ist auch deswegen von hoher Bedeutung, weil damit die dringend gewünschte rückwirkende Förderung für Nachrüstungen, die im Kalenderjahr 2006 stattgefunden haben, auch europarechtlich auf sichereren Füßen steht", heißt es im Ministeriumsbrief. Jedoch dürfte laut Experten die Rückwirkungs-Regelung für 2006 in keinem Falle gefährdet sein. (dpa)

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