Ein Blick auf die Ladesäulenkarte der Bundesnetzagentur zeigt, dass die regionale Verteilung sehr unterschiedlich ausfällt. Gerade in ländlichen Regionen ist die Auswahl an Ladesäulen begrenzt - einzelne Anbieter sind in ihrer Monopolstellung vorherrschend. Unzählige Identifizierungs- und Zahlungsmöglichkeiten sind notwendig, häufig sogar verschiedene Apps, Chips oder Ladekarten. Der administrative Aufwand der Fuhrparkbetreiber steigt damit enorm.
Handeln ist gefragt
Die Politik steht unter Zugzwang, um die Elektromobilität voranzutreiben und nicht auszubremsen. Dabei gibt es bereits einige Entwürfe und Änderungen, die die Ladesäuleninfrastruktur verbessern sollen. Häufig sind diese aber unzureichend oder es fehlen die Ergebnisse. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat angekündigt, bis Ende 2025 insgesamt 500 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Ladeinfrastruktur zur Verfügung zu stellen. Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die lückenhafte Verteilung der Ladesäulen ist ein Grund, warum viele Flottenbetreiber noch nicht auf E-Fahrzeuge umgestiegen sind und dem Thema Elektromobilität noch eher verhalten gegenüberstehen. Um die Attraktivität von E-Fahrzeugen zu steigern, ist aber auch ein verbessertes Laden im Hinblick auf die Administration und die Preistransparenz notwendig. Derzeit gibt es in Deutschland knapp 300 verschiedene Ladetarife. Die anfallenden Kosten sind an den Ladesäulen häufig sehr unterschiedlich. Während einige Anbieter auf die Abrechnung nach Kilowattstunden setzen, rechnen andere Anbieter nach Minuten ab. Wiederum andere kombinieren beide Bezahlarten und bei einigen wird außerdem eine monatliche Grundgebühr fällig. Ein richtiger Überblick - Fehlanzeige!
Ein einheitliches Bezahlsystem ist bereits seit Mai 2021 beschlossen, dabei ist es allerdings geblieben. Die Verabschiedung der neuen Ladesäulenordnung durch den Bundesrat steht immer noch aus. Dabei ist eine Änderung gerade für den administrativen Aufwand der Fuhrparkbetreiber grundlegend. Ab Juli 2023 sollen dann alle neu in Betrieb genommenen Ladesäulen mit einer kontaktlosen Zahlmöglichkeit in Form von Debit- oder Kreditkarten ausgestattet sein. Dies verhindert, dass an jeder Säule andere Zahlungsmittel fällig werden. Im Zuge dessen sollen auch die Authentifizierungsmöglichkeiten vereinheitlicht werden. Für alle Ladesäulen ab März 2022 soll außerdem die Übermittlung der Standort- und Belegungsinformationen Pflicht werden.
Änderungen weiterdenken
Alles schön und gut, aber die Überlegungen gehen noch nicht weit genug. Hilfreicher wären Plug-and-Charge-Lösungen sowie eine anbieterübergreifende und einheitliche Standardisierung der digitalen Abrechnung. Eine Preisanzeige ist zudem weiterhin Mangelware, eine Verpflichtung dazu ist dringend notwendig.
Neben der Infrastruktur weisen aber auch die Ladesäulen selbst Probleme auf. Mangelnde Nutzerfreundlichkeit ist häufig an der Tagesordnung. In vielen Fällen sehen die Ladesäulen richtig gut aus, technisch mit allem Schnick-Schnack. Beim Laden selbst müssen die Nutzerinnen und Nutzer allerdings wortwörtlich im Regen stehen: Eine Überdachung an Ladesäulen ist häufig Fehlanzeige. Ob das so sicher ist, fragt man sich sofort. In jeder Hinsicht ist die Elektromobilität in Bezug auf das Laden ausbaufähig und es muss sich einiges ändern, um die Attraktivität von E-Autos langfristig zu steigern und auch beizubehalten. An aller erster Stelle steht die Politik, die geeignete Handlungen auch umsetzen muss.
- Ausgabe 10/2021 Seite 17 (420.1 KB, PDF)