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Ladeinfrastruktur: Subventionen für Schnelllader

06.11.2023 05:17 Uhr | Lesezeit: 3 min
Ladeinfrasturktur inklusive Schnelllader (CCS) in der Tiefgarage der Uniqa Versicherung in Wien (Österreich)
DC-Lader sind in Unternehmen selten zu finden, da deren Installation sehr teuer ist. Aber es gibt sowohl die Einsatzzwecke als auch die Firmen, die nach Ladegeschwindigkeiten jenseits der 22 kW verlangen, wie hier die Uniqua Versicherung in Wien.
© Foto: Michael Blumenstein

Über ein Förderprogramm können Unternehmen die Kosten für ihre Schnelllader senken. Ein Experte von The Mobility House erklärt die Hintergründe.

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Wer Zeit hat, lädt mit Wechselstrom (AC) und maximal 22 Kilowatt Power, wen es aber pressiert, der lädt mit Gleichstrom (DC) und bis zu 350 kW – zumindest in der Theorie. 

Schnelllader sind gut für hochfrequentierte Ladeplätze, etwa am Supermarkt, denn deren Bau ist ziemlich teuer. Dennoch gibt es nicht nur Retailer und Energieanbieter, die den Stecker für die DC-Welt freimachen. Es gibt auch Flottenbetreiber für die sich dieses Lade-Szenario lohnt. So etwa den österreichischen Versicherungs-Riesen Uniqa, den Autoflotte in Wien besucht hat. In der Apcoa-Parkgarage, welche unter anderem von den Mitarbeitern und Kunden der Versicherung genutzt wird, warteten bei der Stippvisite im Mai neben 38 AC-Ladepunkten (22 kW) auch zwei DC-Schnelllader (75 kW) auf den Besuch von Steckerfahrzeugen. Den Bericht dazu lesen Sie hier.  

Wer nun also gedanklich beim DC-Lader angekommen ist, der kann auf staatliche Förderung hoffen. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert nicht-öffentliche Schnellladeinfrastruktur sowohl für elektrische Pkw als auch für Nutzfahrzeuge wie Transporter, Busse oder Lkw. Die Förderhöhe richtet sich nach der Leistung des DC-Laders und der Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) erhalten maximal 14.000 Euro Zuschuss für einen Lader mit 50 bis 149 kW Ladeleistung – ab 150 kW wächst der Freibetrag auf 30.000 Euro an. Maximal werden 40 Prozent für den DC-Lader-Bau bezuschusst. 

Großunternehmen erhalten maximal 20 Prozent, was 7.000 Euro für den kleinen und bis zu 15.000 Euro für den großen Schnelllader bedeutet. Für die Förderung berechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung.

Pro Antrag können beliebig viele Ladepunkte beantragt werden. Die maximale Gesamtfördersumme pro Antrag beträgt fünf Millionen Euro.

Wichtig ist, dass die Antragstellung voraussichtlich bis zum 30.11.2023 möglich sein wird. Infos und weitere Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Projektträgers Forschungszentrum Jülich. Sollten die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel früher ausgeschöpft sein, endet die Möglichkeit zur Antragstellung entsprechend früher (Windhundprinzip).  Beschaffung und Installation müssen innerhalb von 18 Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides erfolgen. Die Förderung gilt übrigens nur für Schnellladepunkte in Deutschland. Die Uniqa in Wien wäre hier außen vor.  

Daniel Herm, Team Lead Key Account Management Fleet bei The Mobility House.
Daniel Herm, Team Lead Key Account Management Fleet bei The Mobility House, beantwortete uns einige Fragen zur DC-Förderung.
© Foto: The Mobility House

Nachweise, Antragsstellen, Hilfe

Wir sprachen mit Daniel Herm, Team Lead Key Account Management Fleet bei The Mobility House, über die wichtigsten Fragen. 

Herr Herm, welche Nachweise brauche ich vorab, um die Förderung zu beantragen?

Daniel Herm: Bei der Antragstellung sind folgende Dinge anzugeben:

  • Art des Unternehmens: kleines oder mittelständisches Unternehmen (KMU) oder ein großes Unternehmen (GU)
  • Anzahl der Ladepunkte und die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt. Sofern die Ladestation mehrere Ladepunkte hat, muss auch die maximale gleichzeitige Ladeleistung pro Ladepunkt angegeben werden.
  • Kopie des Handelsregisterauszugs, gegebenenfalls KMU-Erklärung
  • Kontaktdaten und Bankverbindung
  • Übersicht der Standorte, an denen Schnellladeeinrichtungen errichtet werden sollen
  • Anzahl der einzelnen Schnellladepunkte, die zur Verfügung gestellt werden sollen
  • Nenn-Ladeleistung der einzelnen Ladepunkte

Auch wichtig: Pro Unternehmen kann nur ein Antrag gestellt werden.

Brauche ich Hilfe für den Antrag?

D. Herm: Prinzipiell braucht es beim Einreichen der Anträge keine Hilfe. Dies kann ganz einfach online über den Projektträger Forschungszentrum Jülich erfolgen. Es empfiehlt sich aber, die oben erwähnten Dokumente und Informationen parat zu haben (z. B. Handelsregisterauszug).

Welche Dinge muss ich ab/nach Erhalt der Förderung dauerhaft nachweisen?

D. Herm: Bei der Inbetriebnahme der Online-Plattform bei OBELIS, der Online-Plattform für die Berichterstattung zu den geförderten Ladesäulen im Förderprogramm Ladestationen für Elektrofahrzeuge, muss die private Schnellladeinfrastruktur gewerblich bei der NOW GmbH registriert werden. Die zugewiesene Identifikationsnummer muss dem Verwendungsnachweis beigefügt werden. Darüber hinaus sind Unternehmen verpflichtet, die verbrauchte Energiemenge alle sechs Monate im Rahmen der Zweckbindungspflicht von zwei Jahren zu melden.

Welche Kunden von The Mobility House haben DC-Lader schon installiert?

D. Herm: Insbesondere Kunden im Logistik- & Transportbereich sowie Unternehmen mit kommunalem Einsatzbereich. Dort ist die DC- Ladeinfrastruktur ein elementarer Bestandteil des Betriebs geworden. Eine Vielzahl unserer Flottenkunden installieren einen Schnelllader für Notfallladungen oder bestimmte Nutzer:innengruppen, wie Servicetechniker:innen oder Außendienstmitarbeitende, die nur selten und wenig Zeit am Firmenstandort verbringen. Ein DC-Charger ist da oftmals eine hilfreiche Ergänzung für den Betrieb eines elektrischen Fuhrparks. Viele unserer Geschäftskund:innen haben bereits DC-Lader installiert, wie Mnet, oder planen diese zu installieren, wie die Österreichische Post. Zudem haben natürlich große Busunternehmen DC-Lader installiert, da diese hohe Energiemengen in kurzer Zeit beziehen, wie unser Kunde der städtische Nahverkehrsbetreiber GVB in Amsterdam. Auch im Autohaus-Bereich werden DC-Lader installiert, um Vorführwagen schnell aufladen zu können oder auch für kurzfristige Servicefälle und Kund:innenbesuche. 

Herzlichen Dank, Herr Herm, für das Gespräch. 


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