Lärmschutz im Straßenverkehr: Nachrüst-Soundgeneratoren sind verboten

30.05.2018 09:54 Uhr
Der Bund hat die Lärmschutzregeln im Straßenverkehr verschärft.

Soundgeneratoren erfreuen sich in Teilen der Tuner-Szene großer Beliebtheit. Nun wurde der nachträgliche Einbau der Bauteile untersagt.

Das Bundesverkehrsministerium hat Soundgeneratoren für die Nachrüstung im Auto verboten. Die Bauteile zur Erzeugung eines lauteren Motor- bzw. Auspuff-Sounds widersprechen laut einer nun im Verkehrsblatt veröffentlichten Bekanntmachung den Anforderungen der Straßenverkehrszulassungsordnung und sind daher nicht genehmigungsfähig. Ausgenommen sind akustische Warnsysteme für Hybrid- und Elektrofahrzeuge.

Auch bei serienmäßig montierten Soundgeneratoren, etwa bei Auspuffanlagen mit Klappensteuerung, wurden die Regeln verschärft. Umbauten und Änderungen sind nur noch dann erlaubt, wenn der Wagen in allen Betriebszuständen nicht lauter ist als in dem Modus, der für die Typzulassung verwendet wurde. (SP-X)

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