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Lebenslanges Lernen

30.11.2011 12:02 Uhr

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Lebenslanges Lernen

Beim Workshop zum „Fuhrparkrecht in der Praxis“ von Alphabet merkten selbst Fuhrparkprofis mit jahrelanger Erfahrung, dass es noch so manche Wissenslücke gibt, die im Falle des Falles gravierende Folgen haben kann.

Ich finde es erschreckend, wie wenig ich weiß, obwohl ich jeden Tag mit dem Fuhrpark zu tun habe“, musste eine Teilnehmerin schon kurz nach Beginn des Workshops „Fuhrparkrecht in der Praxis“ eingestehen. Wie ihr ging es auch vielen anderen der gut 20 Fuhrparkverantwortlichen aus dem Großraum München, die der Einladung von Alphabet gefolgt waren.

Zwar kontrollieren sie gewissenhaft zwei Mal im Jahr die Führerscheine ihrer Dienstwagenfahrer und glauben damit, auf der sicheren Seite zu sein. Doch kaum jemand von ihnen beachtet dabei die wichtigen Details wie dort eingetragene Fahrerlaubnisklassen oder die Beschränkungen und Zusatzangaben, die ohnehin nur in codierter Form vermerkt sind. Denn wer weiß schon, was die einzelnen Schlüsselzahlen bedeuten? Dass zum Beispiel eine „05.01“ in Feld 12 des EU-Führerscheins zur Folge hat, dass dessen Inhaber nur bei Tageslicht fahren darf? Oder die „78“ nur das Manövrieren eines Fahrzeugs mit Automatikgetriebe zulässt?

Wer ein Poolfahrzeug mit Schaltgetriebe an einen Mitarbeiter mit diesem Vermerk in der Fahrerlaubnis herausgibt, macht sich strafbar. Denn er lässt ihn, obwohl er sich den „Lappen“ hat vorzeigen lassen, ohne gültige Fahrerlaubnis ans Steuer. Und welcher Flottenchef denkt schon daran, ihn sich auch von Fahrern eines Hol- und Bringdienstes oder einem Werkstattmitarbeiter, der die Unternehmensfahrzeuge für eine Inspektion oder den Reifenwechsel abholt, zeigen zu lassen?

Richtig kompliziert wird es für den Fuhrparkverantwortlichen dann auch, wenn in Zeiten der fortschreitenden Internationalisierung der Fuhrparks noch regelmäßig ausländische Führerscheine vorgelegt werden. „Da muss der Fuhrparkleiter eigentlich eine Prüfung für die Führerscheinprüfung ablegen“, resümiert Fuhrparkleiter Georg Schaaps, der bei Active Logistics rund 100 Autos managt.

Oft auch ein Dilemma in den Unternehmen mit folgenschweren haftungsrechtlichen Konsequenzen: Einem Mitarbeiter wird, quasi durch Handauflegen, von heute auf morgen zusätzlich zu seinen bisherigen Aufgabe auch noch das Fuhrparkmanagement übertragen. Ein Klassiker, der auch bei einigen Seminarteilnehmern eingetreten ist. Keiner der Anwesenden ist ausschließlich und explizit als Fuhrparkmanager eingestellt.

Doch welche Position bekleidet dann der neue Fuhrparkbeauftragte, wenn ihm der Vorgesetzte von heute auf morgen die Dienstwagen sprichwörtlich aufs Auge drückt? Hat er nur eine Sachbearbeiterfunktion? Dann haftet er nach außen weder straf- noch bußgeldrechtlich. Ist er Fuhrparkleiter oder Fuhrparkverwalter? Oder gar Fuhrparkmanager mit Handlungsvollmachten und eigenen Entscheidungsfreiheiten? Dann sei dieser automatisch aufgrund seiner Position in der Halterverantwortung. Und diese ist ein weites Feld, wie sich an vielen Beispielen zeigte. Deshalb der dringende Appell, alles schriftlich in einer Stellen- oder Aufgabenbeschreibung zu fixieren.

UVV: Jeder kennt sie – keiner setzt sie richtig um

Dann wäre da noch das leidige Fuhrparkthema Unfallverhütungsvorschriften (UVV) der Berufsgenossenschaft Verkehr, die jeder Flottenprofi zwar grundsätzlich kennt, aber dennoch nicht bis ins letzte Detail. Und so denken sie zwar vielleicht noch an die jährliche UVV-Prüfung. Dafür unterlassen viele aber, sei es aus Unkenntnis oder aus Nachlässigkeit, bei jeder Neuauslieferung eines Dienstfahrzeugs eine „Gefährdungsermittlung und -beurteilung“ durchzuführen und alle Dienstwagenfahrer mindestens einmal im Jahr über Gefährdungen und Maßnahmen rund um das Arbeitsmittel Dienstfahrzeug zu unterweisen – und dies auch noch zu dokumentieren.

Dass eine solche Unterweisung auch elektronisch durchgeführt werden kann, wissen die meisten ebenso wenig wie die versicherungsrechtlichen Konsequenzen für Fahrer und Unternehmen, die sich aus unzureichender Umsetzung der UVV ergeben.

Spätestens die Inspektion der eigenen Fahrzeuge auf Betriebssicherheit mit einem offiziellen Prüfbogen hat die Workshop-Teilnehmer sensibilisiert und auch wachgerüttelt (großes Bild). Häufig stellten sie Mängel bei der Ladungssicherung fest, die nicht nur nach UVV, sondern auch laut StVO (§22) vorgeschrieben ist. Kaum ein Fahrzeug ist mit einem Gepäcknetz ausgestattet, manchmal verfügen die Autos noch nicht einmal über die erforderliche Anzahl an Verzurrösen, um diese befestigen zu können. Oder diese sind zumindest nicht auf den ersten Blick ersichtlich. Die Folge: Taschen und auch Getränkekisten liegen ungesichert in den Kofferräumen mancher Fuhrparkverantwortlichen.

Was damit bei einer Vollbremsung passieren kann, selbst bei fest eingerasteter Rücksitzbank, zeigte Workshop-Leiterin Petra Busse, Fuhrparkmanagementtrainerin bei der Insight Gesellschaft für Training, Coaching und Consulting, anhand einprägsamer Bilder. Einigen Teilnehmern, die aufgrund der Fuhrparkgröße Nachrüstkosten von rund 80 Euro pro Gepäcknetz scheuten, entgegnete die studierte Pädagogin: „Sehen Sie das in Relation zu dem, was passieren kann.“ Schließlich könne bei einem Frontaufprall mit Tempo 50 aus einem ungesicherten Aktenkoffer mit einem Gewicht von acht Kilo nach Angaben des Forums Sicherheit und Transport im Fahrzeug ein bis zu 440 Kilo schweres Geschoss werden.

„Netze muss man nachrüsten, da sind wir in der Pflicht“, sagt Bruno Völk, der beim IDG Communications Verlag als Leiter der Allgemeinen Verwaltung auch für den Fuhrpark zuständig ist.

Das Fazit am Ende des aufschlussreichen Workshop-Tages: Trotz des täglichen Umgangs mit der Materie „Fuhrpark“ und vorhandener Sachkenntnis gibt es viele Wissenslücken und Versäumnisse, die der Workshop aufgedeckt hat. „Bei uns ist vieles im Argen“, resümiert eine Teilnehmerin.

Am Ende setzt sich auch die Erkenntnis durch, wie wichtig es ist, die Vorgesetzten und Fahrer mit ins Boot zu holen. „Wie bekommt man das in die höheren Etagen, dass die einsehen, wie wichtig das alles ist?“, fragt sich eine Fuhrparkverantwortliche.

Etwas einfacher dürfte es da mancherorts sein, die Dienstwagenfahrer zu überzeugen, was nach Erfahrung der Workshop-Leiterin am besten gelinge, wenn man bei ihnen Betroffenheit erzeugt.

„Es ist wichtig, die Mitarbeiter zu sensibilisieren, wie wichtig die UVV für sie und ihre Sicherheit sind. Wenn sie das erkannt haben, freuen sie sich, dass sie die Prüfung ein Mal im Jahr machen dürfen“, ist die Botschaft, die der Fuhrparkverantwortliche Schaaps vom Workshop mit nach Hause nimmt. M. Pruvost

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