Auf einen Vertrag über die Anbringung von Werbung auf einem Fahrzeug gegen Entgelt sind die Vorschriften über den Mietvertrag anzuwenden.
(BGH, Entscheidung vom 7.11.2018, Az. XII ZR 109/17, zfs 2019, 442)
- Ausgabe 10/2019 Seite 76 (219.7 KB, PDF)
Auf einen Vertrag über die Anbringung von Werbung auf einem Fahrzeug gegen Entgelt sind die Vorschriften über den Mietvertrag anzuwenden.
(BGH, Entscheidung vom 7.11.2018, Az. XII ZR 109/17, zfs 2019, 442)
Heidenheim an der Brenz
Niedersachsen
Baesweiler
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