Wie der ADAC kürzlich mitgeteilt hat, treten in Österreich zum 1. September einheitliche Strafhöhen für Geschwindigkeitsüberschreitungen in Kraft – vor allem auf Autobahnen. Ferner soll es höhere Strafen für Trunkenheitsfahrten geben. Bislang hatte das Nachbarland, anders als in Deutschland, auf einen einheitlichen Bußgeldkatalog verzichtet. Und das droht laut ADAC den Temposündern: Wer auf Autobahnen bei erlaubten 130 km/h mit bis zu 10 km/h zu schnell erwischt wird, der muss künftig mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Bis zu 20 km/h zu schnell sollen mit 35 Euro zu Buche schlagen, bis zu 30 km/h mit 50 Euro. Aufgepasst: Sollten die österreichischen Beamten den Verkehrssünder an Ort und Stelle anhalten, werden die Bußgelder sofort fällig. Saftigere Strafen sollen drohen, sobald nur das Kfz-Kennzeichen bekannt ist, etwa bei fest installierten Blitzern. Die Staffelung hier: 30 Euro für Tempoverstöße bis zu 10 km/h, 45 Euro für bis zu 20 km/h und 60 Euro bis zu 30 km/h. Wer innerorts oder außerorts das Tempolimit um 40 km/h respektive 50 km/h überschreitet, muss mit einer Strafe von mindestens 150 Euro und einem Fahrverbot von zwei Wochen rechnen. Neues auch bei den Bußgeldern für Fahren unter Alkoholeinfluss: Der Strafrahmen liegt hier dem ADAC zufolge zwischen 300 und 5.900 Euro, zudem sind Fahrverbote vorgesehen. Generell gilt: Österreichische Bußgelder würden im Falle einer Nichtbezahlung ab einem Betrag von 25 Euro auch in Deutschland vollstreckt, so der Automobil-Club. (pn)
Österreich: Einheitliche Strafen für Temposünder
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