Droht nach Angaben der Betroffenen infolge eines Fahrverbots der Verlust einer Nebentätigkeit, die nur den Lebensstandard hebt, diesen jedoch nicht sichert (400 Euro Nebentätigkeit bei 2.000 Euro Rente und monatlicher Schuldentilgung von 900 Euro), so muss sich das Gericht nicht weiter mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Kündigung der Nebentätigkeit tatsächlich droht. (red)
Amtsgericht Lüdinghausen, Az. 19 OWI 89 JS 1500/12-88/12, VRR 2013, 157