Wird ein Pkw auf dem Förderband einer Waschstraße transportiert, ohne dass der Motor läuft, befindet sich das Kfz nicht in Betrieb. Eine Gefährdungshaftung nach § 7 StVG besteht nicht.
Kommt es beim Transport von mehreren Fahrzeugen auf dem Förderband zu einem Defekt, bei dem der "Fahrer" des nachfolgenden Fahrzeugs zur Vermeidung eines Aufschiebens die Bremse betätigt und dadurch die Waschanlage sein Fahrzeug beschädigt, scheidet auch eine Verschuldenshaftung des Vordermannes aus, wenn ausgeschlossen ist, dass dieser seinerseits die Bremse betätigt hat und keine weiteren Anhaltspunkte für sein etwaiges Fehlverhalten bestehen.
OLG Koblenz, Entscheidung v. 3.7. 2019, Az. 12 U 57/19, VersR 2019, 1384