Hintergrund ist die DIN-Norm 51626-1: Diese regelt, dass E10-"Winterware" regulär zwischen dem 16. November und dem 15. März verkauft wird. Hinzu kommt eine Übergangsfrist bis zum 30. April. Ab Sonntag darf die Branche nur noch die E10-"Sommerware" verkaufen. Im Herbst wird dann wieder auf Winterware umgestellt. Der wichtigste Unterschied zwischen Winter- und Sommerware ist der Dampfdruck: Dieser beträgt im Winter bis zu 90 Kilopascal, im Sommer maximal 60 Kilopascal. Damit auch bei eisigen Winter-Temperaturen optimale Kaltstarts möglich sind, werden Winterbenzin zusätzliche flüchtige Substanzen zugegeben - sie sorgen für höheren Dampfdruck im Motor. E10, dem sogenannten "Bio-Super", sind bis zu zehn Prozent Bioethanol beigemischt, das etwa aus Weizen, Rüben oder Mais gewonnen wird. E10 soll dabei helfen, den Ausstoß von klimaschädlichem Kohlendioxid zu verringern, schließlich sollen im Jahr 2020 zehn Prozent des Energieverbrauchs im Verkehr aus Pflanzen-Sprit kommen. Die Grundlage für die Markteinführung von E10 ist die EU-Richtlinie über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen. (dpa)