Da in der geplanten Neuregelung des Flensburger Zentralregisters kein freiwilliger Punkteabbau geplant ist, rät der TÜV Süd vor dem Start der Reform durch die Teilnahme an einem sogenannten "Besonderen Aufbauseminar" das eigene Punktekonto zu entlasten.
Sind bis dato in der Fahrer-Akte bis zu acht Strafpunkte in der norddeutschen Behörde gespeichert, kann dieser bis zu vier Punkte durch solche Kurse abbauen. Entscheidend ist dabei die Zahl der bisherigen Strafpunkte.
Bis zu vier Punkte kann man abbauen
Wurden bis zu acht Punkte angehäuft, dann ist eine Tilgung von vier Punkten durch diese freiwilligen Kurse möglich. Bei bis zu 13 Punkten auf dem Flensburger Konto kann man so den Wert um bis zu zwei Punkten absenken.
Bei 14 bis 17 Punkten auf dem Konto können mit einer verkehrspsychologischen Beratung (gemäß § 38/§71 der Fahrerlaubnisverordnung) ebenfalls zwei Punkte abgebaut werden, erklären die Verkehrsexperten der Prüforganisation. (rs)