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Tacho-Manipulation nun strafbar

23.08.2005 11:35 Uhr
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Seit 18. August gibt es im Straßenverkehrsgesetz zwei neue Straftatbestände

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Seit 18. August ist die Manipulation von Tachos strafbar. Durch Änderung des Straßenverkehrsgesetzes seien zwei neue Straftatbestände geschaffen worden, teilte Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe mit. "Zum einen wird künftig das Manipulieren des Tachokilometerstandes unter Strafe gestellt. Zum anderen wird auch das gefährliche Rasen von schweren Lkw und Bussen auf den Straßen strafbewehrt, wenn dies durch ein bewusstes Manipulieren an Geschwindigkeitsbegrenzern ermöglicht wird", so der Bundesverkehrsminister. Betrügerische Verfälschungen von Wegstreckenzählern füge den Käufern von Gebrauchtwagen jährlich viele Millionen Euro Schaden zu. Beim Ausschalten der Geschwindigkeitsbegrenzer würden sogar Gefahrensituationen für Leib und Leben der Reisenden in Kauf genommen. "Deshalb ist die in Kraft getretene Rechtsänderung ein Beitrag zum Verbraucherschutz und für die Verkehrssicherheit", sagte Stolpe. Illegale Änderungen am Kilometerzähler können nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe geahndet werden. (ng)

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