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TÜV-Tipp: Punkte bis Ende April abbauen

24.01.2014 16:44 Uhr
Achtgeben: Ab 1. Mai kassiert die Fahrerelaubnisbehörde bei acht Punkten den Führerschein ein.

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TÜV Thüringen und der Thüringer Fahrlehrerverband machen auf ein Datum und seine Folgen aufmerksam: Zum 1. Mai 2014 wird aus dem Verkehrszentralregister (VZR) das neue Fahreignungsregister (FAER). Bis dahin angesammelte Punkte rechnen sich nach einem Schlüssel in die neuen Punkte um. Bisher drohte bei 18 Punkten der Entzug der Fahrerlaubnis. Bei dem neuen System dürfen sich Autofahrer nur noch 7 Punkte leisten, mit dem achten Punkt ist die Fahrerlaubnis weg.

Abhängig vom Punktestand darf man bis zum 30. April zwei oder vier Punkten abbauen. Notwendig dafür ist der Besuch eines Aufbauseminars oder einer verkehrspsychologische Beratung. Jeweils bei einer zugelassenen Stelle. Wer jetzt noch sein Punktekonto reduziert, profitiert beim Umrechnen alter in neue Punkte. "Punktesünder mit maximal 8 Punkten in Flensburg können noch bis Ende April mit dem Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrer bei einer anerkannten Fahrschule 4 Punkte abbauen", erläutert Rüdiger Brandes, Vorsitzender des Thüringer Fahrlehrerverbandes in Erfurt.

Mahnende Experten
Vom Punktestand 8 nach altem System landet man durch das Aufbauseminar 4 bei Punkten, die dann 2 im neuen System ergeben. Wer nicht abbaut, startet bereits mit 4 Punkte auf dem FAER-Konto. Das wiederum führt automatisch zu einer Ermahnung.

Auch Verkehrspsychologe Dr. Don DeVol vom TÜV Thüringen rät vorbelasteten Autofahrern, schnell zu handeln. "Ein Punkteabbau lohnt sich ganz besonders auch für Kraftfahrer mit einem hohen Punktestand von 14 bis 17 Punkten. Denn sie können jetzt noch ihr Konto mit einer verkehrspsychologischen Beratung um 2 Punkte reduzieren. Das spart nach Umstellung des Verkehrszentralregisters zum 1. Mai einen wertvollen Punkt." Denn beim Systemneustart mit 6 statt  7 Punkten wären die Fahrerlaubnis nicht sofort in Gefahr, auch wenn es eine Verwarnung setzt.

Autofahrer können ihren Punktestand über die Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) abfragen. (kak)

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