Auch wer ein Handy während der Fahrt, ohne es zu halten, nutzt, handelt rechtswidrig, wenn er dabei länger auf das Display schaut. Als kurz gilt ein Blick, der nicht mehr als eine Sekunde dauert. Ein VideoTelefonat bedeutet eine wesentlich längere Ablenkung und ist damit verboten. Ob die Verbindung etwa bereits vor Fahrtbeginn hergestellt wurde und ob das Handy dabei am Armaturenbrett befestigt war, ist unerheblich.
AG Magdeburg, Entscheidung vom 20.8.208, Az. 50 OWi 775 JS 15999/18