-- Anzeige --

Wann kann man reparieren?

04.10.2022 06:00 Uhr

Lars Netsch ist Normen- und Richtlinien-Verantwortlicher sowie Fachzertifizierer für Reifen und Räder (TÜV Süd Product Service).

-- Anzeige --

Herr Netsch, dürfen Werkstätten Schäden am Reifen instand setzen?

Lars Netsch: Ja, das dürfen sie, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die rechtliche Grundlage für die Reparatur von Schlauchlosreifen liefert Paragraf 36 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Hier sind zwei Richtlinien relevant: Die eine umfasst die Beurteilung von Reifenschäden, die andere ist die Richtlinie für die Reparatur und Instandsetzung von Reifenschäden.

Können Sie kurz zusammenfassen, was dort beschrieben ist?

L. Netsch: In der Richtlinie zur Beurteilung von Reifenschäden ist die wesentliche Anforderung, dass der Reifen immer demontiert werden muss. Der Fachmann muss den Reifen dann begutachten und überprüfen, ob er reparaturwürdig ist. Wenn er feststellt, dass der Reifen durch die Instandsetzung wieder zu seiner vollen Leistungsfähigkeit kommt, darf instand gesetzt werden.

Und was ist bei der Instandsetzung zu beachten?

L. Netsch: Hier muss man zunächst zwischen der Heiß- und der Kalt-Vulkanisation unterscheiden. Standard sind die Reparaturmethode per Heiß-Vulkanisation und die Verstärkung der Reparaturstelle durch ein Pflaster. Das ist die Vorgabe, denn einerseits muss die Reparatur dauerhaft abdichten, andererseits auch wieder die Festigkeit im Verbund herstellen. Bei der Instandsetzung gibt es bis auf wenige Ausnahmen jedoch keine generellen Einschränkungen. Man muss jedoch zwischen Stichverletzungen in der Lauffläche und den restlichen Reparaturen unterscheiden. Wir unterscheiden zwischen der vulkanisierenden Bearbeitung und Fertigkörpern, also einer Lochkanalfüllung und Pflaster in einem, was auch als Pilz bezeichnet wird. Letztere dürfen nur im Laufflächenbereich zum Einsatz kommen. Hierbei dürfen wiederum bei Pkw-Reifen nur Schadenstellen bis sechs Millimeter im Durchmesser repariert werden.

Gibt es sonst noch Einschränkungen?

L. Netsch: Eine Einschränkung ist zum Beispiel, dass im Reifenwulst nur Gummireparaturen unter bestimmten Voraussetzungen gemacht werden können. Wenn dort beispielsweise Metalldrähte gerissen sind, ist eine Instandsetzung unmöglich. Anders sieht die Sache aus, wenn lediglich der Gummi am Wulst verletzt ist, dann ist gegebenenfalls eine Reparatur möglich.

Gibt es Beschränkungen für bestimmte Reifentypen?

L. Netsch: Da die Richtlinien für alle Reifentypen gelten, lassen sich generell auch alle Reifen reparieren, auch wenn es sich dabei um Runflat- oder Ultra-High-Performance-Reifen (UHP) handelt. Es muss nur die Schadenstelle freigelegt werden, damit sie repariert werden kann. Das ist bei sogenannten Seal- beziehungsweise Sealant-Reifen, die mit einer semi-viskosen Dichtmasse unter der Lauffläche ausgestattet sind, gar nicht so einfach, denn die Seal-Schicht könnte die Reparatur beeinträchtigen und muss an der Schadenstelle entfernt werden. In diesem Fall wie auch bei sogenannten Silent-Reifen, die eine Einlage von akustisch wirksamem Schaum im Laufflächenbereich besitzen, sind unbedingt die Reparaturhinweise der Reifenhersteller und der Fachverbände, insbesondere des Bundesverbands für Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk, zu beachten. Grundsätzlich: Reifenreparatur ist eine Aufgabe für kompetente Reifenfachwerkstätten.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.