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Winter-Lichtpflicht in Polen, Tschechien und Litauen

12.11.2002 14:33 Uhr

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Fuhrparkentscheider aufgepasst: Müssen Fahrer mit dem Automobil ins europäische Ausland, kann es in 13 Ländern teuer werden, wenn sie am Tag ohne eingeschaltetes Abblendlicht unterwegs sind. Außer in den zehn Ländern, in denen das ganze Jahr auch tagsüber Abblendlicht obligatorisch ist, besteht jetzt in der kalten Jahreszeit Lichtpflicht am Tag auch in Polen, Tschechien und Litauen. In Polen ist Licht am Tag von 1. Oktober bis 1. März vorgeschrieben, in Tschechien vom 27. Oktober bis zum letzten Sonntag im März und in Litauen vom 1. November bis 1. März. Die Länder mit Dauer-Licht: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Norwegen, Schweden, Slowenien und Ungarn. In Finnland und Ungarn gilt Licht am Tag für Kraftfahrzeuge nur auf Außerortsstraßen, in Italien auf Autobahnen und Schnellstraßen (für Krafträder auf allen Straßen). Fahrer, die gegen die Licht-Regelung verstoßen, müssen mit folgenden Bußgeldern rechnen (in Euro/gerundet): Dänemark 70, Finnland 50, Island 60 , Italien 32, Norwegen 108, Polen 50, Schweden 45, Slowenien 22, Tschechien 35, Ungarn bis 40 Euro. In den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen werden bei Lichtverstößen ebenfalls Geldbußen verhängt, deren genaue Höhe nennen die Länder jedoch nicht. Die Schweiz ist, was die Lichtpflicht abgeht, ein Sonderfall: Seit dem 1. Januar 2002 sollen Kraftfahrzeuge am Tag mit Abblendlicht fahren. Ein Verstoß gegen diese in der "Schweizer Verkehrsregelnverordnung" verankerten Soll-Vorschrift wird aber laut ADAC nicht geahndet. (zi)

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