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Zögerliche Regulierung: Mehr Schmerzensgeld von der Versicherung

15.12.2017 06:00 Uhr
Zögerliche Regulierung: Mehr Schmerzensgeld von der Versicherung

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_ Das Schmerzensgeld ist zu erhöhen, wenn die Versicherung zögerlich reguliert und bei unstreitigem Mitverschulden ihres Versicherungsnehmers und schwerer Verletzungen, erstmals nach der erstinstanzlichen Verurteilung - nach vier Jahren -, lediglich eine Abschlagszahlung leistet.

OLG Dresden, Entscheidung vom 28.4.2017, Az. 6 U 1780/16; DAR 2017, 463

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