Prüfregularien für Autogas-Fahrzeuge

12.07.2006 09:21 Uhr

TÜV Süd fasst die wichtigsten Regelungen zusammen

Anlässlich der Ausweitung der Steuerbegünstigung für Autogas (LPG) durch den Gesetzgeber bis 2018 hat der TÜV Süd die Prüfregularien für die LPG-Umrüstung zusammengefasst. Demnach ist nach dem Umbau eine Gassystem-Einbauprüfung (GSP) erforderlich. Ist die Gesamtanlage nach der Prüfnorm ECE-R 115 genehmigt, reicht die GSP aus. Sind die einzelnen verbauten Teile nach ECE-R 67 genehmigt, ist seit April 2006 zudem eine Einbauabnahme erforderlich, was den Umbau natürlich verteuert. Mit den Bescheinigungen kann der Umbau in den Kfz-Papieren dokumentiert werden. Gibt der Autofahrer bereits mit Hilfe des alternativen Antriebs Gas, wird dieser bei der Gasanlagenprüfung (GAP) im Rahmen der Hauptuntersuchung (HU) regelmäßig gecheckt. Die Prüfer achten dabei insbesondere auf Funktion und Dichtigkeit der Anlage. Die GAP wird separat fällig, wenn die Anlage repariert wurde, das Auto an einem Unfall beteiligt war oder der Wagen in Brand geriet. An der Abgasuntersuchung ändert sich bei der Kombi-Lösung aus Benzin und Gas nichts. Der Tank für das Autogas unterliegt noch einer regelmäßigen Druckbehälterprüfung – mit großzügigen Fristen von fünf bis zehn Jahren. Der Zeitpunkt der nächsten Prüfung ist aus der Tankprüfbescheinigung des Herstellers ersichtlich. (ng)

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