Das Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde eine Rechtsanwältin, mit der diese das Handyverbot am Steuer als verfassungswidrig rügte, nicht zur Entscheidung angenommen. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verbotsnorm in der Straßenverkehrsordnung bestünden nicht, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Gegen die Beschwerdeführerin, wurde ein Bußgeld verhängt, da sie am Steuer ihres Fahrzeugs ein Mobiltelefon benutzt hatte. Im Hinblick darauf, dass sie in jüngerer Vergangenheit bereits in drei Fällen gegen das Handyverbot verstoßen hatte, setzte das Amtsgericht die Geldbuße auf 240 Euro fest. Das Oberlandesgericht verwarf den hiergegen gerichteten Antrag der Beschwerdeführerin. Angesichts der Hartnäckigkeit, mit der sie sich immer wieder über das Verbot hinwegsetze, erscheine eine Erhöhung der Regelbuße um das sechsfache auch als schuldangemessen, so das Gericht. (ng)