_ Das Halten eines Mobiltelefons während der Fahrt, um es mit einem Ladekabel im Fahrzeug zum Laden anzuschließen, erfüllt den Tatbestand des Handyverbots nach § 23 Abs. 1a StVO.
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 7.12.2015, Az. 2 Ss OWi 290/15, NZV 2016, 294