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Recht: Dienstfahrten mit Privatauto: Arbeitgeber haftet mit

30.10.2008 09:13 Uhr
Recht: Dienstfahrten mit Privatauto: Arbeitgeber haftet mit
Zahlt der Arbeitgeber 0,30 Euro pro Kilometer als Pauschale an den Arbeitnehmer, haftet dieser für die Kosten nach einem Unfall mit.
© Foto: red

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Ist ein Arbeitnehmer in Absprache mit dem Arbeitgeber mit dem Privatauto geschäftlich unterwegs, handelt es sich aus juristischer Sicht bei dem Fahrzeug um einen Dienstwagen. Daher trägt der Arbeitgeber beziehungsweise das Unternehmen auch das Kosten- und Unfallrisiko. Dies hat nun die Athlon Car Lease Germany GmbH mitgeteilt. Um derartige Risiken abzudecken, hat der Arbeitgeber zwei Möglichkeiten: Entweder das Unternehmen bezahlt dem Arbeitnehmer eine erhöhte Kostenpauschale zur Abdeckung des Vollkaskoschutzes sowie einer eventuellen Rückstufung der Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung nach einem Unfall. Die Höhe der Pauschale hängt grundsätzlich vom Einzelfall ab. Der ADAC schlägt 0,40 bis 0,50 Euro vor. Liegt die Pauschale beim gesetzlich vorgeschriebenen Kilometersatz von 0,30 Euro, haftet der Arbeitnehmer laut Athlon bei einem Unfall für die daraus entstehenden Kosten mit. Die zweite Möglichkeit des Arbeitgebers ist der Abschluss einer sogenannten Dienstreise-Kaskoversicherung, bei der betrieblich genutzte Privatfahrzeuge insbesondere gegen Sachschäden versichert sind. Bei diesem speziellen Versicherungsschutz muss der Fahrer nicht zwangsläufig der Eigentümer oder Besitzer des Fahrzeugs sein. Außerdem kann der Arbeitgeber Athlon zufolge die Kaskoversicherung auf Wunsch nur für spezielle Mitarbeitergruppen abschließen. Nutzt ein Arbeiter sein Auto, um im Arbeitsvertrag festgehaltene Verrichtungen oder Aufgaben zu erledigen, gelten andere Regeln. In diesem Fall muss das Unternehmen, wenn es die nach dem Steuerrecht geltende Kilometerpauschale von 0,30 Euro bezahlt, nicht die Kosten für die Rückstufung in der Versicherung tragen. Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 30.04.1992 (Aktenzeichen: 8 AZR 409/91) gilt, dass mit der Zahlung der Kilometerpauschale auch die Rückstufungserhöhung abgegolten ist. (sb)

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