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Recht: Hinweise zur Hauptuntersuchung

11.11.2013 15:51 Uhr
Hauptuntersuchung bei Dekra
Ist die HU erfolgreich, gibt es eine neue Plakette. Ein Thema dabei ist auch die Feinstaubplakette, die prinzipiell nicht Pflicht ist.
© Foto: Dekra

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Zum Thema Umweltplakette und Hauptuntersuchung (HU) erreichten uns einige Leseranfragen. Zu den zwei zentralen Punkten (Ist die Umweltplakette Pflicht? Kann ich die HU auch im Ausland machen?) haben die Experten der Dekra wie folgt geantwortet: 

Umweltplaketten-Pflicht: Grundsätzlich ist es so, dass keine Pflicht besteht, eine Feinstaubplakette zu haben. Das heißt, es wird in der HU nicht als Mangel gewertet, wenn keine vorhanden ist. Ist allerdings eine Plakette vorhanden, dann muss sie auch richtig sein, d.h. mit dem Kennzeichen des Fahrzeugs und natürlich mit der Schadstoffklasse übereinstimmen, ansonsten ist das ein geringer (Kennzeichen stimmt nicht, Plakette nicht lesbar) bzw. erheblicher Mangel (falsche Plakettenfarbe).

HU im Ausland: Deutsche Fahrzeugbesitzer, die sich im Ausland aufhalten, dürfen die HU grundsätzlich nicht im Ausland durchführen lassen. Trotz aller Fortschritte der europäischen Integration: Die technische Fahrzeugüberwachung findet jeweils in dem Land statt, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. (rs)

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