Kommt es zu einem Unfall, haftet er allein. Dies geht aus einem Gerichtsurteil hervor, das der Deutsche Anwaltverein veröffentlicht hat. Ein Autofahrer fuhr in einem Kreisverkehr auf einer der inneren Spuren. Als er sich der Ausfahrt näherte, an der er den Kreisverkehr verlassen wollte, steuerte er nach rechts und stieß mit dem rechts neben ihm geradeaus fahrenden Auto zusammen. Der Autofahrer, der den Kreisel verlassen wollte, verklagte die Fahrerin des anderen Wagens auf 50 Prozent Schadensersatz mit der Begründung, auch sie habe gegen die Pflicht zu erhöhter Vorsicht und Rücksichtnahme im Kreisverkehr verstoßen. Das Gericht sah das anders. Die Richter stellten eine Verletzung der Sorgfaltspflicht ausschließlich beim Kläger fest: Zum einen sei er nach rechts abgebogen, ohne ausreichend auf den Verkehr rechts von ihm zu achten. Zum anderen habe er sich nicht, als er abbiegen wollte, möglichst weit rechts eingeordnet. Ein Mitverschulden der Beklagten konnte das Gericht nicht feststellen. Der Vorwurf des Klägers, bei einer angepassten und besonders aufmerksamen Fahrweise und sofortigem Bremsen der Fahrerin wäre der Unfall nicht passiert, bleibe spekulativ. Der Kläger könne nicht nachweisen, dass die Autofahrerin überhaupt die Möglichkeit hatte, "unfallverhütend" zu reagieren oder dass sie durch überhöhte Geschwindigkeit diese Möglichkeit zunichte gemacht habe. (ad)