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Urteil: Falsche Straßenseite: Radfahrer selbst schuld bei Unfall

08.10.2008 11:00 Uhr
Urteil: Falsche Straßenseite: Radfahrer selbst schuld bei Unfall
Fährt ein Radfahrer auf der falschen Straßenseite, muss er im Falle eines Unfalls sein kaputtes Rad selbst bezahlen.
© Foto: ddp-Archiv, Theo Heimann

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Wer kennt das nicht: Man steht an der Kreuzung, will auf die Vorfahrtsstraße einbiegen und wie aus dem nichts schießt ein Fahrradfahrer vorbei - und das auch noch auf der falschen Straßenseite. Nicht selten kommt es so zu schweren Unfällen zwischen Fahrrad- und Autofahrer. Wie das Amtsgericht Hildesheim nun entschieden hat, trägt der erwachsene Radfahrer in diesem Fall die alleinige Haftung. Geklagt hatte eine Radfahrerin, die, als sie auf der falschen Straßenseite fuhr, von einer auf die Vorfahrtsstraße abbiegenden Autofahrerin erfasst wurde. Die Richter des Amtsgerichts Hildesheim wiesen ihre Schadensersatzklage jedoch ab. Laut Urteil ist eine erwachsene Radfahrerin, die den Gehweg entgegen der vorgegebenen Richtung mit ihrem Fahrrad benutzt, in solcher Art und Weise verkehrswidrig handelt, dass ihr ein Alleinverschulden an einem hierdurch verursachten Unfall zur Last zu legen ist. Darauf hat nun die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein hingewiesen. Amtsgericht Hildesheim, Aktenzeichen 40 C 21/08

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