-- Anzeige --

Urteil: Gutachter kein Privatvergnügen

05.09.2008 09:00 Uhr

-- Anzeige --

Die Kosten eines vorgerichtlichen Privatgutachtens gehören nur ausnahmsweise zu den im Rahmen des § 91 I S.1 ZPO zu erstattenden Kosten. Auf dieses aktuelle Urteil des OLG Bamberg hat jetzt der ADAC in seinem Adajur-Newsletter hingewiesen. Für die Erstattungsfähigkeit genüge es demnach nicht, wenn ein Gutachten irgendwann in einem Rechtstreit verwendet wird, sondern das Gutachten müsse mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden sein. Dies sei nicht der Fall, wenn eine erstmalige Klageandrohung erst nach der Fertigstellung des Privatgutachtens erfolgt. (red) Oberlandesgericht Bamberg, Aktenzeichen 5 W 51/08

-- Anzeige --
-- Anzeige --

MEISTGELESEN


-- Anzeige --

STELLENANGEBOTE


BMW Serviceleiter (m/w/d)

Heidenheim an der Brenz

-- Anzeige --
KOMMENTARE

SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --
WEITERLESEN



NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.