In Italien drohen höhere Bußgelder, wenn die Straßenverkehrsordnung missachtet wird. Die Geldsanktionen würden alle zwei Jahre an den italienischen Lebenshaltungskostenindex angepasst, meldete der ADAC. Dieser sei aktuell um 2,4 Prozent gestiegen. Bei Delikten wie Missachtung der Vorfahrt werden Bußgelder zwischen 159 und 639 Euro fällig, bei Parkverstößen drohen 39 bis 318 Euro Strafe. Nichtanlegen des Gurtes kostet zwischen 80 und 318 Euro. Zunächst wird immer der Mindestbetrag verhängt. Wird dieser nicht innerhalb von 60 Tagen bezahlt, erhöht sich die Strafe. Bei Alkoholfahrten mit einer Blutalkoholkonzentration ab 1,5 Promille kann sogar der Pkw enteignet werden. Deutschland hatte bereits im vergangenen Oktober den EU-weiten Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Vollstreckung von Bußgeldern aus Verkehrsverstößen umgesetzt (wir berichteten), allerdings ist ein entsprechender Akt in Italien noch nicht erfolgt. Daher kann jemand, der sein Bußgeld in Italien nicht an Ort und Stelle bezahlen muss, in Deutschland dafür derzeit noch nicht belangt werden. Allerdings droht eine Vollstreckung vor Ort beim nächsten Italien-Urlaub. (sn)