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Zwei Verkehrsunfälle: Doppelte Haftung für Schmerzensgeld

03.04.2017 06:00 Uhr
Zwei Verkehrsunfälle: Doppelte Haftung für Schmerzensgeld

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_ Sind Verletzungen aus einem zeitlich früheren ersten Verkehrsunfall noch nicht vollständig ausgeheilt, haftet der Verursacher dieses ersten Unfalls neben demjenigen des zeitlich nachfolgenden zweiten Unfalls als Gesamtschuldner und Streitgenossen für ein Schmerzensgeld aufgrund des gesundheitlichen Gesamtzustandes nach dem zweiten Verkehrsunfall.

OLG Hamm, Entscheidung vom 5.10.2016, Az. 32 SA 59/16; r+s 2017, 40

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