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Neuregelungen bei der Kfz-Versicherung

30.09.2003 15:00 Uhr

Bei Prämienerhöhungen gilt außerordentliche Kündigungsfristen

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Ab 1. Oktober dieses Jahres bestehen für deutsche Autofahrer neue Regeln bezüglich der Kfz-Versicherungen: Zum einen wurden neue Typ- und Regionalklassen eingeführt, zum anderen haben sich die Tarifmerkmale und Schadenfreiheitsklassen geändert. Die Änderungen werden vom Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlen. Als Grundlage für die Berechnungen gilt erstmals eine Dreijahresstatistik; früher: ein Jahr. Unter anderen wurden die Typklassen verkleinert: in der Vollkasko um sechs, in der Teilkasko um sieben Klassen. In den Regionalklassen sinkt die Zahl der Vollkaskostufen um vier, die Teilkaskostufen erhöhen sich um zwei. Damit sollen Änderungen bei den Versicherungsprämien künftig kleiner gehalten werden. Länger wird in Zukunft der Weg zum niedrigeren Beitragssatz. Demnach soll erst nach 25 Jahren Schadenfreiheit der Beitragssatz des Versicherten auf 30 Prozent reduziert werden können. Die Versicherten behalten trotz eines Schadens ihren gültigen Beitragssatz. Der ADAC empfiehlt daher, gegebenenfalls einen Versicherungswechsel vorzunehmen. Tipp: Bei Prämienerhöhungen gelten außerordentliche Kündigungsfristen. Weitere Informationen erteilt der ADAC bzw. der GDV unter http://www.typklasse.de bzw. unter http://www.versicherung-und-verkehr.de . (sr)

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