Herr Küchemann, wir erleben bewegte Zeiten. Hier benötigt bisweilen sowohl der Firmenwagenfahrer wie auch der Fuhrparkleiter einen Rechtsschutz. Was kann HDI Global hier anbieten?
Matthias Küchemann: Grundsätzlich haben wir für beide Kundengruppen eine jeweils angepasste Lösung. Die Fuhrparkleiter-Rechtsschutzversicherung ist auf die besonderen Bedürfnisse von Fuhrparkverantwortlichen zugeschnitten, denn dem Flottenleiter wird oftmals die Halterhaftung übertragen, was Risiken birgt, die man absichern sollte. Die Versicherung umfasst verkehrsrechtliche und verkehrswirtschaftliche Vergehen - auch wenn vorsätzliches Handeln vorgeworfen wird. HDI trägt die angemessenen Kosten für einen Rechtsbeistand in Straf- und Ordnungswidrigkeits-Verfahren. Mit dem Verkehrs-Rechtsschutz von HDI kann die komplette Fahrzeugflotte samt Fahrer entsprechend den betrieblichen Anforderungen passgenau abgesichert werden. Denn beim täglichen Einsatz der Fahrzeuge ist jederzeit mit gerichtlichen Auseinandersetzungen zu rechnen. Der vereinbarte Versicherungsschutz gibt Sicherheit, die jedes Unternehmen benötigen kann. Versichert sind alle Fahrzeuge der Firma. Anhänger und nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen sind beitragsfrei mitversichert.
Kann man beides kombinieren?
M. Küchemann: Das geht sehr gut. Ab einer Flottengröße von 16 Fahrzeugen besteht die Möglichkeit, beide Produkte zu kombinieren und zu günstigen Konditionen den Fuhrparkleiter- in den Verkehrs-Rechtsschutz zu integrieren. Dies macht dieses Produkt besonders interessant. Auch für Fahrer von Dienstfahrzeugen, die auf Dritte zugelassen sind, haben wir mit unserem Dienstreise-Rechtsschutz beziehungsweise dem Dienstreisebaustein im Verkehrs-Rechtsschutz eine passende Lösung.
Bleiben wir mal kurz bei der beschriebenen Dienstreise. Ist dort ein Mitreisender auch versichert?
M. Küchemann: Viele Fahrerschutzprodukte entschädigen ausschließlich den Fahrer, wenn dieser beim Lenken eines versicherten Pkw einen selbstverschuldeten Personenschaden erleidet. Für Mitarbeiter, die sich ebenfalls im Fahrzeug befinden, springt dann nur die Berufsgenossenschaft ein, deren Versicherungsschutz bei schweren Personenschäden allerdings nicht immer weit genug reicht. Hier setzt die HDI Fahrerschutz-Versicherung an. Sie gewährleistet Ihnen und Ihren Mitarbeitern einen umfassenden, lückenlosen Versicherungsschutz - ganz gleich, ob Sie als Fahrer oder Insasse betroffen sind. Und dies zusätzlich zur Leistung der Berufsgenossenschaft.
Der Klassiker ist die Kasko-Versicherung. Welche Leistungen bietet HDI hier seinen Flottenkunden?
M. Küchemann: HDI übernimmt zum Beispiel die Suche nach der passenden Partnerwerkstatt. Diese organisiert die Fahrzeugabholung (Pkw und Lieferwagen) in ganz Deutschland und den Rücktransport nach der Reparatur. Die Reparatur des Fahrzeugs erfolgt nach Garantiebedingungen und Reparaturempfehlungen der jeweiligen Kfz-Hersteller unter der ausschließlichen Verwendung von Originalherstellerersatzteilen. Außerdem wird der Fahrer während der Reparatur mobil gehalten.
Welche Rolle spielt die Präventionsarbeit, sprich das Risk-Management?
M. Küchemann: HDI Risk Consulting (HRC), eine hundertprozentige Tochter von HDI Global SE, arbeitet seit über 20 Jahren in der aktiven Schadenverhütung, also dem Risk-Management, partnerschaftlich mit Flottenkunden aller Fuhrparkgrößen zusammen. Die unabhängige Beratung zu Fuhrparkmanagementthemen wie Beschaffung (Leasing, Kauf usw.), Servicekomponenten, Regelungswerken und Halterpflichten decken unsere Risikoningenieure aus dem Bereich FlottenConsulting ab. Zudem bietet HRC ein internetbasiertes Schadenmelde- und Fuhrpark-Verwaltungstool namens "KControl" für Online-Unfallschadenmeldungen und weitgehende Funktionen zur Fuhrparkverwaltung sowie Auswertungen für den Flottenverantwortlichen an.
Herzlichen Dank, Herr Küchemann für das Interview.