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A.T.U-Fuhrpark-Treff: Was die Zukunft bringt

08.03.2018 11:00 Uhr
Jörn Werner, Vorsitzender der Geschäftsführung ATU
© Foto: Rocco Swantusch

Anfang des Jahres ist Michelin mit 20 Prozent bei A.T.U. eingestiegen. Beim A.T.U-Fuhrpark-Treff in München Station erläuterten die beiden Unternehmen, wie es mit dem Werkstattprofi weitergehen wird.

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Wie geht es mit A.T.U weiter, nachdem zum Jahreswechsel Michelin mit 20 Prozent beim Weidener Werkstattprofi eingestiegen ist? Diese Frage schwirrte im Raum, als am 6. März der A.T.U-Fuhrpark-Treff in München Station machte. Vor den fast 80 Flottenleitern und Branchenkennern gab Jörn Werner Antworten darauf.

Der Vorsitzende der Geschäftsführung betonte, dass der französische Reifenhersteller als Gesellschafter zu sehen ist, der am Wachstum der Marke partizipieren möchte. Die eigene Unabhängigkeit wird dadurch nicht aufgeben, so dass der Kunde selbstverständlich weiterhin die Wahlfreiheit bei den Pneus haben wird. Viel mehr wollen die beiden französischen Unternehmen – Michelin und die A.T.U-Muttergesellschaft Mobivia – gemeinsam Themen wie die E-Mobilität angehen. Zudem helfe die finanzielle Beteiligung dabei, den Investitionsstau der vergangenen Jahre aufzulösen, erklärte der A.T.U-Chef. Bei den damit verbundenen Wachstumsplänen spielt das Flottengeschäft eine wesentliche Rolle.

Gegenüber den Kunden verstehen sich die Oberpfälzer zusehends als Advokat. Das wird besonders beim Umgang mit dem Dieselskandal deutlich. Christopher Rother von der Kanzlei Hausfeld und Jan-Eike Andresen vom Interessensverband "MyRight", der Ende des vergangenen Jahres eine Sammelklage gegenüber VW ins Rollen brachte, berichteten über den aktuellen Stand und rieten den Anwesenden, an die Verjährungsfrist zu denken. Ansprüche können nur bis zum 31. Dezember 2018 angemeldet werden. Eine neue Sammelklage zum Thema Leasing soll im Sommer angeschoben werden.

Grund zum Klagen haben die Fuhrparkleiter bisweilen, wenn der Dienstwagen zum Beispiel für den Tiertransport genutzt wird oder einen privaten Aufkleber erhält. Beides kann Spuren hinterlassen, die bei der Leasingrückgabe für Ärger sorgen können. Die Art der Nutzung des Fahrzeugs und die Frage nach eigenen Aufklebern sollten laut dem Anwalt Roman Kasten von der Kanzlei Kasten & Pichler aus Wiesbaden im Dienstwagenüberlassungsvertrag festgeschrieben werden. Falls vor der Fahrzeugrückgabe doch Smart Repair sinnvoll wäre, ist A.T.U ein möglicher Anlaufpunkt, da die Werkstattkette diese Dienste bundesweit im Portfolio hat. (rs)

 


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