Der ADAC weist aktuell darauf hin, dass Geräte zur Warnung vor Radarfallen in Deutschland verboten sind - und zwar nicht nur in Form klassischer Warngeräte. Auch die Funktion eines POI-Warners in einem Navigationssystem darf demnach nicht verwendet werden. Ebenso verboten: unterwegs via Smartphone und Facebook-Gruppe die Standorte von Radargeräten entlang der eigenen Strecke suchen. Der Autmobilcub warnt: Wer trotz dieses Verbots ein solches Gerät betriebsbereit an Bord habe, begehe eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit einem Bußgeld von 75 Euro und vier Punkten in Flensburg rechnen. Welche Handhabe hat die Polizei bei einer Verkehrskontrolle noch, wenn sie einen Radarwarner entdeckt? Sie kann ihn laut ADAC sicherstellen und sogar vernichten. Wobei diese Vorgehensweise nicht ohne Weiteres auf Navigationsgeräte und Mobiltelefone übertragbar sei: Da derartige Geräte vorrangig eine andere Funktion erfüllten, bestünden erhebliche Zweifel, ob eine Beschlagnahme oder gar Vernichtung verhältnismäßig wäre. Handzeichen, ja - Lichthupe, nein Sollte es also keinerlei legale Möglichkeit zur Warnung vor Messstellen geben? Doch. Radiomeldungen sind erlaubt, da diese nicht vom aktuellen Standort des Empfängers abhängen. Und auch das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer mittels Handzeichen oder Schildern ist grundsätzlich nicht verboten, vermeldet der ADAC. Sollten jedoch andere Verkehrsteilnehmer aber behindert oder abgelenkt werden, könne die Polizei das Warnen untersagen. Zu guter Letzt klärt der ADAC die Rechtslage bei einer häufigen Praxis auf: Andere Verkehrsteilnehmer mit der Lichthupe auf Blitzer aufmerksam zu machen ist nicht erlaubt. Es droht ein Bußgeld von zehn Euro. Um sich nicht doppelt strafbar zu machen, hält man sich am besten einfach an das Tempolimit ... (sl)