Von einer erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Diebstahls von Teilen eines Kraftfahrzeugs kann ausgegangen werden, wenn der Bordmonitor und das Radionavigationsteil bei funktionierender "Safe-lock-Funktion" beschädigungslos ausgebaut wurden. Selbst die Schrauben wurden nach der Demontage der Scheinwerfer wieder korrekt eingesetzt; ein weiteres Indiz für einen vorgetäuschten Diebstahl.
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.1.2021, 6 U 138/19, zfs 2021,454
- Ausgabe 10/2021 Seite 71 (201.7 KB, PDF)