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Arval PHH: Klare Kriterien bei der Fahrzeugrückgabe

23.09.2004 07:43 Uhr

Verbands-Handbuch liefert verbindliche Leitlinien bei Begutachtung und Bewertung von Leasingrückläufern

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Der Dienstleister für Fuhrparkmanagement und Leasing Arval PHH Deutschland richtet sich ab sofort im Bereich Flottenmanagement bei der Fahrzeugrückgabe nach den vom TÜV festgelegten Richtlinien für die Fahrzeugbewertung. Wie das Unternehmen heute mitteilte, hat der Verband markenunabhängiger Autoleasing- und Fuhrparkmanagementunternehmen, dem auch Arval PHH angehört, ein verbindliches Handbuch erstellt, das eine einheitliche Vorgehensweise bei der Begutachtung und Bewertung von Leasingrückläufern definiert. Diese so genannte "Faire Fahrzeugbewertung" solle die Rücknahme von Leasingfahrzeugen und die Endabrechnung der Verträge, die naturgemäß Stoff für Konflikte zwischen dem Leasinggeber und dem Leasingnehmer biete, vereinfachen. Zum gesamten Prozess der Fahrzeugbewertung gehören nach Unternehmensangaben ein genau geregelter Ablauf des Bewertungsprozesses, ein Beschwerdemanagement, Qualitätsstandards wie die Abmeldung des Kfz innerhalb von 5 Arbeitstagen und die Gutachtenvorlage innerhalb von vier Wochen, regelmäßige Audits durch den RWTÜV, interne Audits und Schulungen aller am Bewertungsprozess beteiligter Mitarbeiter. (ng)

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