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Automatikvermerk im Führerschein

01.04.2020 06:00 Uhr

Nicht jeder Eintrag eines solchen Vermerks führt zu einer wirklichen Beschränkung der Fahrerlaubnis. Es kommt im Wesentlichen auf das Erteilungsdatum der Fahrerlaubnis und auf den Inhalt des Vermerks an.

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Zunächst zur Gesetzeslage bis einschließlich 31. März 1986. Ab dem 1. Januar 1983 musste im Rahmen der ersten EG-Führerschein-Richtline im Führerschein vermerkt werden, wenn die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Der damalige Vermerk lautete "Prüfung für Klasse 3 auf Kfz mit Getriebeautomatik abgelegt". Wurde bis zu diesem Zeitpunkt die Prüfung auf einem solchen Fahrzeug abgelegt, enthält die Fahrerlaubnis nur dann keine echte Beschränkung, wenn bei der Ausbildung mindestens sechs Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert wurden. Im Ausland führte der Vermerk vielfach zur fälschlichen Annahme einer echten Beschränkung.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Ganz anders die Rechtslage seit dem 1. April 1986. Wurde die praktische Prüfung ab diesem Zeitpunkt auf einem Automatikfahrzeug abgelegt, ist die Fahrerlaubnis auf das Führen von Kfz mit automatischem Getriebe beschränkt und auch als solche im Führerschein eingetragen. Schaltfahrzeuge dürfen nicht geführt werden. Dies würde ein Fahren ohne Fahrerlaubnis darstellen. Bei den Klassen AM und T (§17 VI FeV) besteht eine solche Beschränkung auch dann nicht, wenn die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wurde. Der Gesetzgeber sieht hier keine Notwendigkeit, weil Fahrzeuge dieser Klasse überwiegend mit Automatik angeboten werden.

Liegt eine echte Beschränkung vor, so gilt diese auch für die eingeschlossenen Klassen. Der Fahrerlaubnisinhaber hat seine Fähigkeit im Umgang mit einem Schaltgetriebe nicht nachgewiesen.

Diese "alten" Regelungen haben bis heute Konsequenzen, insbesondere beim Umtausch eines Altführerscheins in ein neues EU-Dokument. Ist die Klasse 3 auf Automatik beschränkt, werden die neuen Klasen B, BE, C1 und C1E mit einem Vermerk zu der Beschränkung ausgestellt. Die Beschränkung wird im neuen Dokument durch die Schlüsselnummer 78 zum Ausdruck gebracht. Das zuvor Gesagte gilt auch für die nur auf Antrag umzuschreibende Fahrerlaubnisklasse CE 79 (Besitzstandregelung für Lkw-Gespanne).

Wann ist es eine Automatik?

Wann aber handelt es sich um ein Automatikfahrzeug, beziehungsweise welche Fahrzeuge dürfen geführt werden? Um ein Automatikfahrzeug handelt es sich, wenn die Kraftübertragung so weit automatisiert ist, dass ein Kupplungspedal fehlt. Dies gilt auch für sogenannte Semi-Automatiken. Im Umkehrschluss führt das Vorhandensein einer Kupplung somit zur Annahme eines Schaltfahrzeugs.

Allerdings kann eine derartige echte Beschränkung auch aufgehoben werden. Um dies zu erreichen, muss der Fahrerlaubnisinhaber durch eine erneute praktische Prüfung auf einem Kfz mit Schaltgetriebe nachweisen, dass er in der Lage ist, mit einem Schaltgetriebe umzugehen. Inhaltlich handelt es sich um einen üblichen praktischen Prüfungsteil, der jedoch zeitlich um ein Drittel verkürzt abgehalten wird. Bei Bestehen der Prüfung wird ein neuer unbeschränkter Führerschein ausgestellt.

Das Thema Automatikführerschein beschäftigt Politik und Verbände bereits seit 2017. Zuletzt aktualisiert durch das Bemühen Elektroautos - auch in Fahrschulen - zu fördern, soll künftig ein zusätzliches Fahrtraining mit einem Fahrzeug mit manueller Schaltung ausreichen, um nach Bestehen des Automatik-Führerscheins auch einen Schaltwagen fahren zu dürfen. Die bislang notwendige zweite amtliche Prüfung entfiele. Die EU-Kommission hat den geplanten Änderungen Anfang Dezember 2019 zugestimmt. In der Diskussion sind nun zehn Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten auf einem Schaltfahrzeug mit einem kurzen Fahrttest, dessen Bestehen vom Fahrlehrer bescheinigt wird. Nachdem die EU-Kommission den Plänen mit Einschränkungen zugestimmt hat, soll die neue Regelung schon im Sommer 2020 in Kraft treten. Das letzte fachliche Wort ist hier jedoch noch nicht gesprochen.

Bei alledem ist unbedingt zu beachten, dass die derzeitige Beschränkung auf Automatikfahrzeuge keine bloße Auflage darstellt, deren Nichtbefolgung lediglich eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Nichtbefolgung stellt ein strafbares Fahren ohne Fahrerlaubnis i.S.d. § 21 StVG dar.

Dr. Michael Ludovisy

Viele Autofahrer haben das Thema Automatikvermerk im Führerschein im Alltag schlicht nicht mehr präsent. Führerscheine der alten Klasse 3 enthalten mitunter einen sogenannten Automatikvermerk. Probleme entstehen letztlich erst bei Führerscheinkontrollen oder beim Umtausch des alten Führerscheins in einen neuen EU-Führerschein. Welche Bedeutung und Konsequenzen haben die einzelnen Eintragungen und sind Änderungen in Sicht?

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