Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands (BAV) ist Medienberichten entgegen getreten, wonach laut einer aktuellen Entscheidung des Amtsgerichts Landau (Az.: 3 C 311/07; wir berichteten) Verleihfirmen keine gesonderten Kosten für Winterreifen berechnen dürfen. Diese Darstellung der Rechtslage sei falsch, hieß es am Mittwoch beim BAV. Dem Urteil sei lediglich die rechtliche Selbstverständlichkeit zu entnehmen, dass Vermieter zusätzlich zu dem vereinbarten Mietpreis dann keine weiteren Gebühren für Winterreifen in Rechnung stellen dürfen, wenn dies nicht ausdrücklich im Vertrag vereinbart ist. "Die Ausstattung von Fahrzeugen mit Winterreifen ist für Autovermieter mit erheblichen Mehrkosten verbunden, die die Unternehmen sowohl im Normalgeschäft als auch bei Unfallersatzvermietungen an ihre Kunden weiterreichen müssen", erklärte BAV-Geschäftsführer Michael Brabec. Es sei deshalb gerechtfertigt, wenn Verleiher ihre Kunden vor die Wahl stellen, ob sie die Zusatzkosten für die wintertaugliche Bereifung tragen möchten oder nicht. Auch sei nicht zu akzeptieren, wenn eintrittspflichtige Versicherer nach einer Unfallersatzvermietung die Regulierung der Position Winterreifen ablehnen. (rp)
BAV: Autovermieter dürfen Zusatz-Kosten für Winterreifen berechnen
Aufschlag ohne gesonderte Bestellung des Kunden jedoch unzulässig