Wer im Winter ein Auto mietet, aber nur Sommerbereifung bekommt, muss nach einem Unfall gegebenenfalls keine Selbstbeteiligung zahlen. Das berichtet der Online-Dienst "Autogazette.de" und beruft sich auf das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg (Az.: 14 U 34/07). Dort wurde ein entsprechender Fall eines Mieters verhandelt, der bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen fuhr und einen Unfall verursachte. Das OLG entschied für den Mieter. Zur Begründung gaben die Richter an, der Autovermieter hätte einen Wagen mit Winterreifen vermieten müssen. In Deutschland gelte zwar keine ausdrückliche Winterreifenpflicht, aber jeder Fahrer müsse mit einer Bereifung unterwegs sein, die den Witterungs- bzw. Straßenverhältnissen angepasst sei. Dem Kunden wurde trotzdem eine Mitschuld zugesprochen, da laut Gutachter die Sommerreifen nicht Ursache für den Unfall waren. (tk)
Bei Automiete auf Winterreifen bestehen
Autovermieter kann Mitschuld treffen, wenn der Wagen ohne passende Pneus ausgegeben wurde