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Beschluss des Bundesrats: Führerschein-Umtauschfrist wird verlängert

11.02.2022 09:21 Uhr | Lesezeit: 3 min
Beschluss des Bundesrats: Führerschein-Umtauschfrist wird verlängert
© Foto: blende11.photo / stock.adobe.com

Der Papierführerschein wird nach und nach abgeschafft. Angesichts von Corona-Belastungen wird die erste Frist für den Pflichtumtausch nun um ein halbes Jahr verlängert.

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Angesichts von Belastungen in der Corona-Pandemie soll die erste Frist für den Pflichtumtausch von Führerscheinen verlängert werden. Das beschloss am Freitag der Bundesrat. Konkret wird für Autofahrer der Geburtsjahre von 1953 bis 1958 mit alten Papierführerscheinen, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, die Frist für den Umtausch um ein halbes Jahr verlängert werden – und zwar vom 19. Januar auf den 19. Juli 2022. Eine Verschiebung der weiteren Umtauschfristen soll es nicht geben.

Die Innenministerkonferenz hatte die längere Frist Mitte Januar bereits beschlossen. Technisch gesehen wurde diese nun in eine Verordnung des Bundesverkehsministeriums zu weiteren Änderungen im Verkehrsrecht eingefügt.

Bis zum Jahr 2033 müssen rund 43 Millionen Führerscheine in Deutschland umgetauscht werden. Grund sind EU-Vorgaben. Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.

Die nächste Frist nach der nun verlängerten für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 ist der 19. Januar 2023 – bis dahin müssen Autofahrer der Jahrgänge 1959 bis 1964 ihren Führerschein umtauschen. Die letzte Frist ist der 19. Januar 2033. Das gilt für Autofahrer, die vor 1953 geboren sind – sowie für Führerscheine, die von 2012 bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Nach diesem Datum ausgestellte Führerscheine entsprechen bereits den neuen EU-Vorgaben.

Nach Ablauf der jeweiligen Fristen wird der alte Führerschein laut Bundesverkehrsministerium ungültig. Außerdem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber unverändert bestehen. Eine neue Führerscheinprüfung ist also nicht nötig.

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KOMMENTARE


Karl Helmut Seiler

11.02.2022 - 23:30 Uhr

Die Führerscheine sollen nicht in einer Datenbank erfasst werden "um Missbrauch zu vermeiden" - es geht vielmehr darum, die Führerscheine jederzeit (z.B. von einem Polizei-Streifenwagen aus) kontrollieren zu können. Derzeit sind die älteren Führerscheine nur bei den Führerscheinstellen der Städte und Landkreise erfasst. Wenn diese (wie z.B. bis vor Kurzem sogar die hessische Landeshaupstadt Wiesbaden) am Wochenende "aus Sparsamkeit" die EDV abschalten, kann aus der Ferne nichts überprüft werden. Damit wird dem Bürger wieder etwas "vorgemacht", um nicht zu sagen vorgelogen - so wie man bei der Einführung der aktuellen Kennzeichen-Schrift erzählte, die Kennzeichen würden dadurch "fälschungssicherer". Sie sind jetzt nur "ver-fälschungssicherer", also auf (schlechten) Fotos besser zu identifizieren, weil sich der Buchstabe O und die Null unterscheiden, aus dem leicht abgedeckten E kein L werden kann, die 1 nicht als I gelesen und eine leicht verschmutzte 8 nicht als 3 gelten kann. Beim Ersatz des rosaroten Führerscheins wird ebenso "etwas erzählt", wenn offiziell von "EU-Führerschein" oder "bessere Anerkennung im Ausland" gefaselt wird: Der böswillig als "rosa Lappen" bezeichnete Schein wurde in den 70er Jahren als "Modell der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN" eingeführt, zeigte bereits die (vorher nur bei der Bundeswehr verwendeten) neuen Klassen A bis E und trug in zehn (!) europäischen Sprachen (sogar auf griechisch) die Bezeichnung FÜHRERSCHEIN. Der aktuelle "EU-Führerschein" ist in Deutschland nur deutsch beschriftet!


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