BGH-Urteil: Behebbarer Mangel möglicher Rücktrittsgrund für Autokauf

16.06.2011 09:30 Uhr
Laut aktuellem BGH-Urteil können Autokäufer einen Wagen mit erheblichem Mangel auch dann zurückgeben, wenn sich später herausstellt, dass der Fehler einfach zu reparieren gewesen wäre.
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Autokäufer können einen Wagen mit erheblichem Mangel auch dann zurückgeben, wenn sich später herausstellt, dass der Fehler recht einfach zu reparieren gewesen wäre. Das entschied der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe und gab damit einem Autokäufer recht, der nach mehreren Reparaturversuchen unter anderem wegen Lenkproblemen vom Kaufvertrag zurückgetreten war. Erst im anschließenden Gerichtsverfahren hatte ein Sachverständiger festgestellt, dass sich der Fehler mit verhältnismäßig geringem Aufwand hätte beheben lassen. Hierauf komme es jedoch nicht mehr an, urteilte der BGH und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung. Bei der Frage, ob ein Mangel so erheblich ist, dass er zum Rücktritt berechtigt, komme es auf den Zeitpunkt der Rücktrittserklärung an. Spätere Erkenntnisse bräuchten dabei nicht berücksichtigt werden. Da der Rücktritt schon wegen der Lenkprobleme Erfolg hatte, musste der BGH nicht entscheiden, ob auch leichte Rostanhaftungen am Unterboden eines Neufahrzeugs einen ausreichenden Rücktrittsgrund dargestellt hätten. (dpa) Bundesgerichtshof, Aktenzeichen: VIII ZR 139/09

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