Bundestag beschließt Kürzung der Pendlerpauschale

29.06.2006 17:10 Uhr
Pendlerpauschale
Neue Pendlerpauschale: Geld gibt es erst ab dem 21. Kilometer.

Werbungskosten werden künftig erst ab dem 21. Entfernungskilometer anerkannt

Der Bundestag hat heute das so genannte "Steueränderungsgesetz" und damit auch die Kürzung der Pendlerpauschale beschlossen. Demnach sind ab kommendem Jahr Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz erst vom 21. Entfernungskilometer an als Werbungskosten anzuerkennen. Einwände, eine solche Regelung sei nicht verfassungskonform, wies die Bundesregierung zurück. Das Bundesverfassungsgericht habe im Jahr 2002 ausgeführt, es sei eine Grundentscheidung des deutschen Einkommensteuerrechts, die "steuerrechtlich erhebliche Berufssphäre" am Werkstor beginnen zu lassen oder nicht, hieß es in einer Mitteilung der Regierung. Es liege also im Ermessen des Gesetzgebers, nun Fahrten zum Arbeitsplatz als "ausschließlich privat veranlasst" zu betrachten. (ng)

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