-- Anzeige --

Bußgelder bei Schnee und Eis: Teure Strafen für Reifenwechsel-Muffel

21.12.2017 09:39 Uhr
Winterreifen
Wer jetzt ohne Winterreifen unterwegs ist, muss mit 60 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.
© Foto: Dunlop

Wer jetzt im Winter mit Sommerreifen unterwegs ist, kann kräftig zur Kasse gebeten werden. Auch für andere Nachlässigkeiten drohen Bußgelder.

-- Anzeige --

Für Autofahrer zeigt sich der Winter derzeit in Deutschland von seiner unschönen Seite. Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sein Auto für Fahrten durch Schnee und Eis gut vorbereiten, sonst steigt das Unfallrisiko und es drohen zudem satte Bußgelder und sogar Flensburg-Punkte.

Letzteres kann die Fahrt mit unangemessener Bereifung einbringen. Wer bei winterlicher Witterung auf Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg in rechnen. Noch höher kann das Bußgeld ausfallen, sofern andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet in einen Unfall verwickelt werden. Sind Sommerreifen Schuld an einem Crash, kann dies zudem den Versicherungsschutz gefährden. Ab dem 1. Januar 2018 wird das Bußgeld für die situative Winterreifenplicht übrigens auf 75 Euro angehoben. Außerdem kann die Polizei künftig neben dem Fahrer auch den Halter belangen.

Nur zehn Euro kostet es, wenn man nur mit einem freigekratzten Guckloch in der Frontscheibe losfährt. Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Scheiben möglichst großflächig freigekratzt werden. Schnee oder Eis sollen nicht die Sicht behindern. Ebenfalls von Eis befreit werden müssen vor Fahrtbeginn Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. Wer, um die Scheiben von Schnee und Eis zu befreien, sein Auto längere Zeit im Stand warmlaufen lässt, kann für diese Umweltsünde übrigens mit zehn Euro belangt werden.

Wiederum etwas teurer wird es, wenn man mit einer Schneeschicht auf dem Dach unterwegs ist. Wird die weiße Pracht nicht entfernt, ist ein Bußgeld von 25 Euro vorgesehen. Ein Schnäppchen ist hingegen die Fahrt mit verschneiten Kennzeichen: Hier beträgt das Bußgeld lediglich fünf Euro. (sp-x)

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


Autoflotte ist die monatlich erscheinende Fachzeitschrift für den Flottenmarkt im deutschsprachigen Raum. Zielgruppe in diesem wachsenden Markt sind die Fuhrpark-Entscheider in Unternehmen, Behörden und anderen Organisationen mit mehr als zehn PKW/Kombi und/oder Transportern. Vorstände, Geschäftsführer, Führungskräfte und weitere Entscheider greifen auf Autoflotte zurück, um Kostensenkungspotenziale auszumachen, intelligente Problemlösungen kennen zu lernen und sich über technische und nichttechnische Innovationen zu informieren.