Die Prüforganisation vermeldet, mit welchen neuen Regeln Autofahrer künftig bei der Hauptuntersuchung (HU) zu rechnen haben, die die voraussichtlich am 1. Juli in Kraft tretende 47. Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften mit sich bringt.
Als wichtigste Neuerung führt die Organisation die umfassende Prüfung der elektronisch gesteuerten Sicherheitssysteme wie Airbags, ABS, ESP oder Notbremsassistent auf. Über die Diagnose-Schnittstelle solle künftig geprüft werden, ob die sicherheitsrelevanten elektronischen Systeme richtig funktionieren. Die Elektronikprüfung komme demnach schrittweise für alle Fahrzeuge, die ab 1. Juli 2012 neu zugelassen werden.
Zudem sei für alle Fahrzeuge eine Prüfungsfahrt mit mindestens acht Stundenkilometern vorgeschrieben, damit der Prüfingenieur die Funktion der Assistenzsysteme zuverlässig überprüfen kann.
Weiterhin neu: Die Prüfplakette wird laut Dekra nicht mehr rückdatiert, wenn das Fahrzeug zu spät zur HU kommt. Das heißt, die neue Plakette ist ab dem Zeitpunkt der Prüfung für die volle Laufzeit gültig. Da sich der technische Zustand der Fahrzeuge verschlechtere, je weiter die Prüftermine auseinander liegen, verlange der Gesetzgeber beim Überziehen jedoch eine "vertiefte Untersuchung", für die eine höhere Gebühr zu entrichten sei. Künftig erhalten Autofahrer bei der HU außerdem einen genaueren Prüfbericht, der den konkreten Mangel und dessen Lage nach einem bundesweit einheitlichen System ausweist. (sl)